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| medizin:gutachter:begleitperson [26.05.2026 13:12] – [Begleitperson bei Begutachtungen] sven | medizin:gutachter:begleitperson [26.05.2026 15:55] (aktuell) – [Begleitperson bei Begutachtungen] sven | ||
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| Der Gutachter sieht die Begleitperson als Störfaktor, | Der Gutachter sieht die Begleitperson als Störfaktor, | ||
| - | Auch wenn Gutachter weiterhin Begleitpersonen häufig pauschal ablehnen, besteht in vielen Fällen ein rechtlicher Anspruch auf eine Begleitperson. | + | Auch wenn Gutachter weiterhin Begleitpersonen häufig pauschal ablehnen, besteht in vielen Fällen ein rechtlicher Anspruch auf eine Begleitperson. |
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| - | Für eine wirksame Ablehnung einer Begleitperson muss der Gutachter konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen. | + | |
| ==== Gerichtlich angeordnete Begutachtungen ==== | ==== Gerichtlich angeordnete Begutachtungen ==== | ||
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| "Es kann sehr hilfreich sein, wenn dabei auch eine Person anwesend ist, die mit Ihrer Situation vertraut ist und Sie pflegerisch unterstützt." | "Es kann sehr hilfreich sein, wenn dabei auch eine Person anwesend ist, die mit Ihrer Situation vertraut ist und Sie pflegerisch unterstützt." | ||
| + | ==== Psychiatrische und psychologische Untersuchungen ==== | ||
| + | Psychiatrische oder psychologische Untersuchungen begründen keinen generellen Ausschluss einer Begleitperson. Auch bei psychiatrischen Begutachtungen besteht grundsätzlich das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Der Gutachter muss konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen, weshalb die Anwesenheit der Begleitperson die Begutachtung beeinträchtigen würde. Pauschale Hinweise auf die Besonderheiten psychiatrischer Explorationen genügen hierfür nicht. | ||
| ==== Rolle und Grenzen der Begleitperson ==== | ==== Rolle und Grenzen der Begleitperson ==== | ||
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| Die Begleitperson hat sich passiv zu verhalten. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, zu unterstützen, | Die Begleitperson hat sich passiv zu verhalten. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, zu unterstützen, | ||
| - | ==== Psychiatrische und psychologische Untersuchungen ==== | + | |
| - | Psychiatrische oder psychologische Untersuchungen begründen keinen generellen Ausschluss einer Begleitperson. Auch bei psychiatrischen Begutachtungen besteht grundsätzlich das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Der Gutachter muss konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen, weshalb die Anwesenheit der Begleitperson die Begutachtung beeinträchtigen würde. Pauschale Hinweise auf die Besonderheiten psychiatrischer Explorationen genügen hierfür nicht. | + | |