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medizin:gutachter:begleitperson [26.05.2026 13:28] svenmedizin:gutachter:begleitperson [26.05.2026 15:55] (aktuell) – [Begleitperson bei Begutachtungen] sven
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 Der Gutachter sieht die Begleitperson als Störfaktor, der seine Arbeit erschwert. Auch bei späteren Auseinandersetzungen über das Gutachten und den Ablauf der Begutachtung ist ein Zeuge für den Gutachter von Nachteil. Der Gutachter sieht die Begleitperson als Störfaktor, der seine Arbeit erschwert. Auch bei späteren Auseinandersetzungen über das Gutachten und den Ablauf der Begutachtung ist ein Zeuge für den Gutachter von Nachteil.
  
-Auch wenn Gutachter weiterhin Begleitpersonen häufig pauschal ablehnen, besteht in vielen Fällen ein rechtlicher Anspruch auf eine Begleitperson. Für eine wirksame Ablehnung einer Begleitperson muss der Gutachter nach der [[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_10_27_B_09_SB_01_20_R.html|aktuellen Rechtsprechung]]  konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen. Kann er dies nicht, ist die Begleitperson zu dulden.+Auch wenn Gutachter weiterhin Begleitpersonen häufig pauschal ablehnen, besteht in vielen Fällen ein rechtlicher Anspruch auf eine Begleitperson. Er leitet sich aus dem Paragraf [[law:sgb_10:13#abs_4_1|§10 Abs. 4 SGB 10]] ab. Diese Paragraf erlaubt einen Beistand bei Verhandlungen und Besprechungen. Für eine wirksame Ablehnung einer Begleitperson muss der Gutachter nach der [[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_10_27_B_09_SB_01_20_R.html|aktuellen Rechtsprechung]]  konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen. Kann er dies nicht, ist die Begleitperson zu dulden.
  
 ==== Gerichtlich angeordnete Begutachtungen ==== ==== Gerichtlich angeordnete Begutachtungen ====