Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
medizin:gutachter:begleitperson [08.06.2026 13:39] – [Deutsche Rentenversicherung] svenmedizin:gutachter:begleitperson [08.06.2026 13:41] (aktuell) – [Psychiatrische und psychologische Untersuchungen] sven
Zeile 51: Zeile 51:
 ==== Psychiatrische und psychologische Untersuchungen ==== ==== Psychiatrische und psychologische Untersuchungen ====
 Psychiatrische oder psychologische Untersuchungen begründen keinen generellen Ausschluss einer Begleitperson. Auch bei psychiatrischen Begutachtungen besteht grundsätzlich das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Der Gutachter muss konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen, weshalb die Anwesenheit der Begleitperson die Begutachtung beeinträchtigen würde. Pauschale Hinweise auf die Besonderheiten psychiatrischer Explorationen genügen hierfür nicht. Psychiatrische oder psychologische Untersuchungen begründen keinen generellen Ausschluss einer Begleitperson. Auch bei psychiatrischen Begutachtungen besteht grundsätzlich das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Der Gutachter muss konkrete, einzelfallbezogene fachliche Gründe darlegen, weshalb die Anwesenheit der Begleitperson die Begutachtung beeinträchtigen würde. Pauschale Hinweise auf die Besonderheiten psychiatrischer Explorationen genügen hierfür nicht.
 +Auch wenn ein genereller Ausschluss der Begleitperson nicht rechts ist, kann der Gutachter die Begleitperson zumindest bei einigen Untersuchungen zeitweise ausschließen.
  
 ==== Rolle und Grenzen der Begleitperson ==== ==== Rolle und Grenzen der Begleitperson ====