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medizin:gutachter [26.05.2026 13:42] – [Begleitperson bei Begutachtungen] svenmedizin:gutachter [29.05.2026 07:33] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Das Verfahrensrecht verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, ausschließlich Sachverständigengutachten von Fachärzten einzuholen. Vielmehr hat die Rechtsprechung das dem Tatsachengericht nach § 118 Abs 1 S 1 SGG iVm § 404 Abs 1 der Zivilprozessordnung (juris: ZPO) eingeräumte Ermessen bei der Auswahl der Sachverständigen lediglich dann ausnahmsweise eingeschränkt, wenn es sich um besonders schwierige Fragen handelt oder aber den vorhandenen Gutachten grobe Mängel anhaften Das Verfahrensrecht verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, ausschließlich Sachverständigengutachten von Fachärzten einzuholen. Vielmehr hat die Rechtsprechung das dem Tatsachengericht nach § 118 Abs 1 S 1 SGG iVm § 404 Abs 1 der Zivilprozessordnung (juris: ZPO) eingeräumte Ermessen bei der Auswahl der Sachverständigen lediglich dann ausnahmsweise eingeschränkt, wenn es sich um besonders schwierige Fragen handelt oder aber den vorhandenen Gutachten grobe Mängel anhaften
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 +__[[https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf|Rentenbüro Tibor Jockusch]]__
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 +Merkblatt - Vorbereitung auf das sozialrechtliche Verfahren bzw. einen Gutachtenstermin
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