Webseiten-Werkzeuge


recht:auskuenfte

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
recht:auskuenfte [13.12.2025 12:20] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1recht:auskuenfte [14.12.2025 15:44] (aktuell) sven
Zeile 1: Zeile 1:
 +~~META:
 +image = :linkimg:akteneinsicht.png
 +~~
 ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ======
  
Zeile 7: Zeile 10:
  
 ===== Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X ===== ===== Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X =====
-Nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html|§ 25 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)]] haben Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens das Recht auf Einsicht in die sie betreffenden Akten.+Nach [[law:sgb_10:25#abs_1|§ 25 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)]] haben Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens das Recht auf Einsicht in die sie betreffenden Akten.
  
 Die Vorschrift gilt insbesondere im sozialrechtlichen Kontext (z.B. Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Medizinischer Dienst, ...). Die Vorschrift gilt insbesondere im sozialrechtlichen Kontext (z.B. Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Medizinischer Dienst, ...).
Zeile 13: Zeile 16:
 Eine Akteneinsicht durch Betroffene erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der Behörde. Jedoch ist es ein Versuch wert, die Behörde um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Rechtsanwälte bekommen die Akte in der Regel an ihren Kanzleisitz geschickt. Eine Akteneinsicht durch Betroffene erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der Behörde. Jedoch ist es ein Versuch wert, die Behörde um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Rechtsanwälte bekommen die Akte in der Regel an ihren Kanzleisitz geschickt.
  
-[[rechtssystem:auskuenfte:akteneinsicht|Beispieltext für eine Akteneinsicht]] +[[.:auskuenfte:akteneinsicht|Beispieltext für eine Akteneinsicht]]
  
-In absoluten Ausnahmefällen werden die Unterlagen nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html|§ 25 Abs. 1 (2SGB X]] durch einen Arzt bzw. Behördenmitarbeiter erläutert. Dies kann der Fall sein, wenn durch das Lesen der Unterlagen ein gesundheitlicher Schaden (Retraumatisierung, Selbstverletzung, ...) zu befürchten ist. Auch in diesem Fall hat man das Recht auf alle Unterlagen.+In absoluten Ausnahmefällen werden die Unterlagen nach [[law:sgb_10:25#abs_2|§ 25 Abs. 2 SGB X]] durch einen Arzt bzw. Behördenmitarbeiter erläutert. Dies kann der Fall sein, wenn durch das Lesen der Unterlagen ein gesundheitlicher Schaden (Retraumatisierung, Selbstverletzung, ...) zu befürchten ist. Auch in diesem Fall hat man das Recht auf alle Unterlagen.
  
-Nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html|§ 25 Abs. 1 (5SGB X]] "können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen". Für Kopien kann die Behörde üblicherweise 50 Cent pro Seite berechnen. In der Regel ist es aber auch zulässig, die Seiten z.B. mit dem Handy abzufotografieren. +Nach [[law:sgb_10:25#abs_5|§ 25 Abs. 5 SGB X]] "können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen". Für Kopien kann die Behörde üblicherweise 50 Cent pro Seite berechnen. In der Regel ist es aber auch zulässig, die Seiten z.B. mit dem Handy abzufotografieren. 
  
 ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ===== ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) =====
Weitergehende Information bzgl. Akteneinsicht und Auskunftsrechte:
Akteneinsicht bei BehördenPatientenakte
Andere Themene aus dem Bereich Recht:
BeweislastAussteuerungWiderspruchKosten und RechtsschutzRechtsweg im Sozialrecht
Zurück: Recht
recht/auskuenfte.1765624858.txt.gz · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International
Die Inhalte dieses Wiki dienen ausschließlich Informationszwecken und werden in Rahmen der Selbsthilfe auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt. Sie sind kein Ersatz für professionelle medizinische Beratung, Diagnose, Behandlung oder eine rechtliche Beratung. Suchen Sie im Zweifelsfall immer professionellen Rat.
Bei den durch ein Stern (*) markierten Links handelt es sich um sogenannte Affiliate Links. Durch den Kauf eines Produktes über einen Affiliate Link erhälte ich eine Art Umsatzbeteiligung gutgeschrieben. Für euch bleibt der Preis der gleiche. Die Einnahmen helfen die Hostgebühren für diese Webseite ein wenig zu reduzieren.
CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International Donate