recht:auskuenfte
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| ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== | ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== | ||
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| Eine Akteneinsicht durch Betroffene erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der Behörde. Jedoch ist es ein Versuch wert, die Behörde um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Rechtsanwälte bekommen die Akte in der Regel an ihren Kanzleisitz geschickt. | Eine Akteneinsicht durch Betroffene erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der Behörde. Jedoch ist es ein Versuch wert, die Behörde um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Rechtsanwälte bekommen die Akte in der Regel an ihren Kanzleisitz geschickt. | ||
| - | [[rechtssystem: | + | [[.: |
| - | In absoluten Ausnahmefällen werden die Unterlagen nach [[https:// | + | In absoluten Ausnahmefällen werden die Unterlagen nach [[law:sgb_10:25#abs_2|§ 25 Abs. 2 SGB X]] durch einen Arzt bzw. Behördenmitarbeiter erläutert. Dies kann der Fall sein, wenn durch das Lesen der Unterlagen ein gesundheitlicher Schaden (Retraumatisierung, |
| - | Nach [[law: | + | Nach [[law: |
| ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ===== | ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ===== | ||
recht/auskuenfte.1765650824.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven
