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recht:auskuenfte [13.12.2025 18:38] – [Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X] svenrecht:auskuenfte [23.01.2026 16:27] (aktuell) – [DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB] sven
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 +~~META:
 +image = :linkimg:akteneinsicht.png
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 ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ======
  
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 Die Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei und innerhalb eines Monats zu erteilen. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei und innerhalb eines Monats zu erteilen.
  
 +Ein Generator für Auskunftsersuchen ist [[[[tools:dsgvo|hier]] zu finden.
  
 ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB =====
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 Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen.
  
-[[rechtssystem:auskuenfte:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] +[[recht:auskuenfte:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] 
  
 #@VGWORT_HTML~vg02,2b25b6721ec34dc3bf855018ef812bc9~@# #@VGWORT_HTML~vg02,2b25b6721ec34dc3bf855018ef812bc9~@#