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| recht:auskuenfte [14.12.2025 14:44] – sven | recht:auskuenfte [31.05.2026 09:13] (aktuell) – [Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB] sven | ||
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| Die Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei und innerhalb eines Monats zu erteilen. | Die Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei und innerhalb eines Monats zu erteilen. | ||
| + | Ein Generator für Auskunftsersuchen ist [[[[tools: | ||
| ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== | ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== | ||
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| Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, etwa wenn therapeutische Gründe dies nahelegen. Zudem kann die Ärztin bzw. der Arzt für Kopien der Akte ein angemessenes Entgelt verlangen. | Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, etwa wenn therapeutische Gründe dies nahelegen. Zudem kann die Ärztin bzw. der Arzt für Kopien der Akte ein angemessenes Entgelt verlangen. | ||
| + | Falls sich ein Arzt oder Ärztin quer stellt, hilft es mit unter ihnen den entsprechenden Artikel aus dem [[https:// | ||
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| + | Als weitere Esklationsstufe bietet sich dann eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer an. | ||
| ===== Gegenüberstellungen ===== | ===== Gegenüberstellungen ===== | ||
| ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft === | ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft === | ||
| - | Für eine ausführliche Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO ist auf [[https://webersohnundscholtz.de/ | + | Für eine ausführliche Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO ist auf [[https://ws-compliance.de/ |
| ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ==== | ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ==== | ||
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| Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. | Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. | ||
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