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recht:auskuenfte [14.12.2025 14:44] svenrecht:auskuenfte [31.05.2026 09:13] (aktuell) – [Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB] sven
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 Die Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei und innerhalb eines Monats zu erteilen. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei und innerhalb eines Monats zu erteilen.
  
 +Ein Generator für Auskunftsersuchen ist [[[[tools:dsgvo|hier]] zu finden.
  
 ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB =====
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 Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, etwa wenn therapeutische Gründe dies nahelegen. Zudem kann die Ärztin bzw. der Arzt für Kopien der Akte ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, etwa wenn therapeutische Gründe dies nahelegen. Zudem kann die Ärztin bzw. der Arzt für Kopien der Akte ein angemessenes Entgelt verlangen.
  
 +Falls sich ein Arzt oder Ärztin quer stellt, hilft es mit unter ihnen den entsprechenden Artikel aus dem [[https://www.aerzteblatt.de/archiv/behandlungsakte-recht-auf-kostenfreie-kopie-f1bb1aa0-7fa9-4970-9fe2-40dd18e24d45|Ärzteblatt]] zu senden.
 +
 +Als weitere Esklationsstufe bietet sich dann eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer an.
 ===== Gegenüberstellungen ===== ===== Gegenüberstellungen =====
 ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft === ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft ===
-Für eine ausführliche Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO ist auf [[https://webersohnundscholtz.de/sozialdatenschutz-akteneinsichtsrecht-vs-auskunftsrecht/|diesen Artikel]] verwiesen. +Für eine ausführliche Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO ist auf [[https://ws-compliance.de/sozialdatenschutz-akteneinsichtsrecht-vs-auskunftsrecht/|diesen Artikel]] verwiesen. 
  
 ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ==== ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ====
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 Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen.
  
-[[rechtssystem:auskuenfte:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] +[[recht:auskuenfte:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] 
  
 #@VGWORT_HTML~vg02,2b25b6721ec34dc3bf855018ef812bc9~@# #@VGWORT_HTML~vg02,2b25b6721ec34dc3bf855018ef812bc9~@#