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Aussteuerung
Die Aussteuerung bezeichnet das Ende des Anspruchs auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Menschen, die wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig sind, erhalten danach kein Krankengeld mehr. Dieser Zeitpunkt wird „Aussteuerung“ genannt.
Ablauf
Wenn eine Person krank wird, stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) aus. Der Arbeitgeber zahlt in den ersten sechs Wochen das normale Gehalt weiter. Dauert die Krankheit länger, übernimmt anschließend die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Dieses Krankengeld wird höchstens 72 Wochen gezahlt.
Nach Ablauf von insgesamt 78 Wochen (6 + 72) endet der Anspruch – unabhängig davon, ob man wieder gesund oder weiterhin krank ist.
Die Krankenkasse kündigt die Aussteuerung ein paar Wochen vorher schriftlich an. Sobald euch schriftlich informiert hat, kontaktiert ihr je nachdem wer für euch zuständig ist (siehe unten), die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Bei der Agentur für Arbeit meldet ihr euch arbeitssuchend, selbst wenn euer Arbeitsvertrag noch besteht und noch nicht gekündigt ist.
Möglichkeiten nach der Aussteuerung
Nach der Aussteuerung gibt es mehrere Wege, je nach persönlicher Situation:
- Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung)
Wenn die betroffene Person noch arbeitsunfähig ist, aber grundsätzlich arbeitsfähig sein könnte, kann sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Auch wenn der Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt wurde.
Sie erhält dann Arbeitslosengeld I, obwohl sie nicht arbeiten kann.
Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das solange gezahlt wird, bis die nachfolgende Leistung - also zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente - beginnt.
Diese Regelung soll den Übergang bis zu einer möglichen Rente oder Genesung überbrücken.
- Bürgergeld (Jobcenter)
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht – etwa, weil keine ausreichenden Versicherungszeiten vorliegen –, kann beim Jobcenter Bürgergeld beantragt werden.
Diese Leistung dient der Sicherung des Lebensunterhalts.
- Sozialhilfe (Sozialamt)
Wenn jemand dauerhaft erwerbsunfähig ist und kein Anspruch auf Bürgergeld oder andere Leistungen besteht, kann das Sozialamt Sozialhilfe oder Grundsicherung gewähren.
Parallele Möglichkeiten
- Erwerbsminderungsrente
Wenn feststeht, dass jemand dauerhaft nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Hindernisse Arbeitslosengeld
Falls man noch im Arbeitsverhältnis steht, kann man sein Arbeitslosengeld nicht online beantragen. Im Online-Formular ist zwingend der Kündigungszeitpunkt anzugeben.
Meine Empfehlung:
- Kundennummer bereithalten (⇒ Aus Arbeitslosenmeldung)
- Hotline der Agentur für Arbeit anrufen (0800 4 555500)
- Der Hotline mitteilen, dass du ausgesteuert wurdest und Arbeitslosengeld beantragen willst
- Um die Zusendung des passenden Papierformulars bitten
- Das Papierformular handschriftlich ergänzen (⇒ z.B. Kündigungsdatum durchstreichen und „Arbeitsvertrag besteht noch“ ergänzen)
Weitere Informationen von der Agentur für Arbeit Verhalten bei Aussteuerung

