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Mein Justizpostfach
Das Mein Justizpostfach (MJP)
ist ein digitales Postfach, mit dem man direkt und rechtssicher mit Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten sowie vielen weiteren öffentlichen Stellen, beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung und zahlreichen Krankenkassen, kommunizieren kann.
Briefe per Post oder Fax werden dadurch häufig überflüssig. Gegenüber dem Fax bietet das MJP den Vorteil, dass das Ausdrucken, handschriftliche Unterschreiben, Einscannen und anschließende Versenden von Dokumenten entfallen kann. Für viele Schriftsätze genügt die sogenannte einfache Signatur, also die Angabe des vollständigen Namens am Ende des Dokuments ohne eine echte Unterschrift.
Für jedes versandte Dokument erhält man einen rechtssicheren Versandnachweis.
Voraussetzungen
- ListenpunktPersonalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- PIN bzw. Transport-PIN des Personalausweises
- NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp oder ein NFC-Kartenlesegerät
Video zur Einrichtung: https://www.youtube.com/watch?v=0E0WfAZL6Wg
Nutzung
Ein neues Postfach kann auf der Webseite https://mjp.justiz.de/ angelegt werden.
Sowohl für die Einrichtung des Postfachs als auch für jede Anmeldung ist die Nutzung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Während der Einrichtung wird eine Schlüsseldatei erstellt und heruntergeladen. Diese Datei wird später benötigt, um eingegangene Nachrichten zu entschlüsseln und zu lesen. Sie sollte daher sicher aufbewahrt werden.
Wer die Nutzung einmal in der Praxis sehen möchte, kann sich den entsprechenden Abschnitt im folgenden Video ansehen: https://youtu.be/L_WMRjWo0Ds?t=271
Statt des dort gezeigten NFC-Kartenlesegeräts kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp verwendet werden.
Einschränkungen
Es ist umstritten, ob z.B. eine Behörde Anträge über das Postfach annehmen muss. Es sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die Behörde die Anträge tatsächlich akzeptiert.
Schattenseiten
- Zustellungen gelten auch ohne tatsächliches Lesen als erfolgt.
Wer das MJP nutzt, sollte sich bewusst sein, dass elektronische Zustellungen rechtliche Fristen auslösen können, auch wenn eine Nachricht nicht unmittelbar gelesen wird.
Zwar versendet das System E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten, jedoch trägt der Nutzer selbst die Verantwortung dafür, sein Postfach regelmäßig zu kontrollieren. Eine nicht zugestellte oder übersehene Benachrichtigungs-E-Mail schützt nicht vor den rechtlichen Folgen einer Zustellung. - Anmeldung und Entschlüsselung sind vergleichsweise umständlich
Für jede Anmeldung wird der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion benötigt. Zusätzlich muss die bei der Einrichtung erzeugte Schlüsseldatei verfügbar sein, da ohne sie eingegangene Nachrichten nicht entschlüsselt werden können.
Dies bietet zwar ein hohes Sicherheitsniveau, ist aber deutlich weniger komfortabel als klassische E-Mail-Dienste. - Keine eigene App oder Desktop-Anwendung
Derzeit erfolgt die Nutzung ausschließlich über den Webbrowser. Eine eigenständige App oder Desktop-Anwendung steht nicht zur Verfügung. - Datenschutzkritik am Adressverzeichnis
Kritik gibt es unter anderem an den im Adressverzeichnis gespeicherten Daten. Weitere Informationen dazu finden sich in diesem Artikel.