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 Nach der mündlichen Verhandlung wird üblicherweise das Urteil verkündet. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. siehe [[..:sozialrecht]] Nach der mündlichen Verhandlung wird üblicherweise das Urteil verkündet. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. siehe [[..:sozialrecht]]
  
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 +⇒ [[:soziales:schwerbehinderung:erfolgsaussichten#bestimmung_des_gdb_im_klage-verfahren|Bestimmung des GdB im Klageverfahren]]