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| recht:sozialrecht:klage [11.02.2026 18:31] – angelegt sven | recht:sozialrecht:klage [30.05.2026 15:19] (aktuell) – [Klage einreichen] sven | ||
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| Der Klageschrift und allen weiteren Schriftsätzen sind ggf. Abschriften für den Beklagten beizufügen. Die Klage ist mit Ort und Datum zu versehen und eigenhändig zu unterschreiben. | Der Klageschrift und allen weiteren Schriftsätzen sind ggf. Abschriften für den Beklagten beizufügen. Die Klage ist mit Ort und Datum zu versehen und eigenhändig zu unterschreiben. | ||
| - | Eine Einreichung per E-Mail ist gesetzlich nicht zulässig. Per E-Mail übersandte Klagen oder Anträge sind unwirksam und werden vom Gericht nicht berücksichtigt. Die Klage kann über „Mein Justizpostfach“, | + | Eine Einreichung per E-Mail ist gesetzlich nicht zulässig. Per E-Mail übersandte Klagen oder Anträge sind unwirksam und werden vom Gericht nicht berücksichtigt. Die Klage kann über [[: |
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| Nach der mündlichen Verhandlung wird üblicherweise das Urteil verkündet. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. siehe [[..: | Nach der mündlichen Verhandlung wird üblicherweise das Urteil verkündet. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. siehe [[..: | ||
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