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recht:sozialrecht:klage [15.02.2026 07:17] svenrecht:sozialrecht:klage [30.05.2026 15:19] (aktuell) – [Klage einreichen] sven
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 Der Klageschrift und allen weiteren Schriftsätzen sind ggf. Abschriften für den Beklagten beizufügen. Die Klage ist mit Ort und Datum zu versehen und eigenhändig zu unterschreiben. Der Klageschrift und allen weiteren Schriftsätzen sind ggf. Abschriften für den Beklagten beizufügen. Die Klage ist mit Ort und Datum zu versehen und eigenhändig zu unterschreiben.
  
-Eine Einreichung per E-Mail ist gesetzlich nicht zulässig. Per E-Mail übersandte Klagen oder Anträge sind unwirksam und werden vom Gericht nicht berücksichtigt. Die Klage kann über „Mein Justizpostfach“, per Post oder persönlich beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden.+Eine Einreichung per E-Mail ist gesetzlich nicht zulässig. Per E-Mail übersandte Klagen oder Anträge sind unwirksam und werden vom Gericht nicht berücksichtigt. Die Klage kann über [[:recht:mjp|„Mein Justizpostfach“]], per Post oder persönlich beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden.
  
  
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-⇒ [[:soziales:schwerbehinderung:erfolgsaussichten#bestimmung_des_gdb_im_klage-verfahren|Bestimmung des GdB im Klage Verfahren]]+⇒ [[:soziales:schwerbehinderung:erfolgsaussichten#bestimmung_des_gdb_im_klage-verfahren|Bestimmung des GdB im Klageverfahren]]