recht:sozialrecht
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| Ein Überprüfungsantrag kann auch Jahre nach Erlass des Bescheids gestellt werden. Allerdings sind rückwirkende Leistungen in der Regel zeitlich begrenzt. Bei laufenden Geldleistungen können Nachzahlungen meist nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Antragstellung erfolgen. Der Sozialleistungsträger prüft im Rahmen des Überprüfungsantrags, | Ein Überprüfungsantrag kann auch Jahre nach Erlass des Bescheids gestellt werden. Allerdings sind rückwirkende Leistungen in der Regel zeitlich begrenzt. Bei laufenden Geldleistungen können Nachzahlungen meist nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Antragstellung erfolgen. Der Sozialleistungsträger prüft im Rahmen des Überprüfungsantrags, | ||
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