recht:sozialrecht
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| ====== Antrag ====== | ====== Antrag ====== | ||
| - | Der Rechtsweg im Sozialrecht beginnt üblicherweise mit der Antragstellung bei dem zuständigen Sozialleistungsträger. Für Menschen mit ME/ | + | Der Rechtsweg im Sozialrecht beginnt üblicherweise mit der Antragstellung bei dem zuständigen |
| + | Sozialleistungsträger. Für Menschen mit ME/ | ||
| + | * Krankengeld | ||
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| + | * [[alltag: | ||
| + | * [[soziales: | ||
| + | * [[soziales: | ||
| + | * Leistungen zur [[soziales: | ||
| + | * Leistungen der Agentur für Arbeit im Rahmen der [[: | ||
| Nach der Antragstellung prüft der Sozialleistungsträger den Anspruch und erlässt einen Bescheid. Wird die Leistung bewilligt, ist das Verfahren zunächst abgeschlossen. Erfolgt eine teilweise oder vollständige Ablehnung, besteht die Möglichkeit, | Nach der Antragstellung prüft der Sozialleistungsträger den Anspruch und erlässt einen Bescheid. Wird die Leistung bewilligt, ist das Verfahren zunächst abgeschlossen. Erfolgt eine teilweise oder vollständige Ablehnung, besteht die Möglichkeit, | ||
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| ====== Widerspruch gegen den Bescheid ====== | ====== Widerspruch gegen den Bescheid ====== | ||
| Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch richtet sich an den Sozialleistungsträger, | Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch richtet sich an den Sozialleistungsträger, | ||
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| + | ⇒ Hauptartikel: | ||
| ====== Klage vor dem Sozialgericht ====== | ====== Klage vor dem Sozialgericht ====== | ||
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| Die Statistik zeigt, dass das Verfahren häufig durch einen Vergleich oder ein Anerkenntnis des Sozialleistungsträgers beendet wird. | Die Statistik zeigt, dass das Verfahren häufig durch einen Vergleich oder ein Anerkenntnis des Sozialleistungsträgers beendet wird. | ||
| + | ⇒ Hauptartikel: | ||
| ====== Berufung zum Landessozialgericht ====== | ====== Berufung zum Landessozialgericht ====== | ||
| Ist das Urteil des Sozialgerichts ganz oder teilweise negativ, kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden. Eine Berufung ist möglich, wenn über mehr als 750 Euro gestritten wird oder wenn das Sozialgericht die Berufung im Urteil ausdrücklich zugelassen hat. Eine Zulassung erfolgt insbesondere dann, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, wenn das Urteil von einer Entscheidung eines Landessozialgerichts, | Ist das Urteil des Sozialgerichts ganz oder teilweise negativ, kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden. Eine Berufung ist möglich, wenn über mehr als 750 Euro gestritten wird oder wenn das Sozialgericht die Berufung im Urteil ausdrücklich zugelassen hat. Eine Zulassung erfolgt insbesondere dann, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, wenn das Urteil von einer Entscheidung eines Landessozialgerichts, | ||
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