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recht:sozialrecht [11.02.2026 18:48] – [Klage vor dem Sozialgericht] svenrecht:sozialrecht [28.04.2026 05:14] (aktuell) sven
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-{{ :recht:rechtsweg_sozialrecht.svg |}}+{{ :recht:rechtsweg_sozialrecht.svg?1024x1200 |}}
  
  
 ====== Antrag ====== ====== Antrag ======
-Der Rechtsweg im Sozialrecht beginnt üblicherweise mit der Antragstellung bei dem zuständigen Sozialleistungsträger. Für Menschen mit ME/CFS ist dies häufig ein Antrag auf Krankengeld oder Hilfsmittel bei der gesetzlichen Krankenkasse, auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung, auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung, auf Leistungen zur Teilhabe oder auf Leistungen der Agentur für Arbeit im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung.+Der Rechtsweg im Sozialrecht beginnt üblicherweise mit der Antragstellung bei dem zuständigen  
 +Sozialleistungsträger. Für Menschen mit ME/CFS sind folgende Anträge häufig relevant: 
 +  * Krankengeld 
 +  * [[soziales:schwerbehinderung|Antrag auf Schwerbehinderung]] 
 +  * [[alltag:hilfsmittel|Hilfsmittel]] bei der gesetzlichen Krankenkasse 
 +  * [[soziales:erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]] bei der Rentenversicherung 
 +  * [[soziales:pflegegrad|Pflegeleistungen]] bei der Pflegeversicherung 
 +  * Leistungen zur [[soziales:assistenz|Teilhabe]] 
 +  * Leistungen der Agentur für Arbeit im Rahmen der [[:soziales#nahtlosigkeit|Nahtlosigkeitsregelung]]. 
 Nach der Antragstellung prüft der Sozialleistungsträger den Anspruch und erlässt einen Bescheid. Wird die Leistung bewilligt, ist das Verfahren zunächst abgeschlossen. Erfolgt eine teilweise oder vollständige Ablehnung, besteht die Möglichkeit, sich dagegen rechtlich zu wehren. Nach der Antragstellung prüft der Sozialleistungsträger den Anspruch und erlässt einen Bescheid. Wird die Leistung bewilligt, ist das Verfahren zunächst abgeschlossen. Erfolgt eine teilweise oder vollständige Ablehnung, besteht die Möglichkeit, sich dagegen rechtlich zu wehren.
  
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 ====== Widerspruch gegen den Bescheid ====== ====== Widerspruch gegen den Bescheid ======
 Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch richtet sich an den Sozialleistungsträger, der den Bescheid erlassen hat. Im Widerspruchsverfahren überprüft der Sozialleistungsträger seine Entscheidung erneut. Hält er den Widerspruch für begründet, erlässt er einen Abhilfebescheid und gewährt die beantragte Leistung. Wird der Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen, folgt ein weiterer ablehnender Bescheid. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch richtet sich an den Sozialleistungsträger, der den Bescheid erlassen hat. Im Widerspruchsverfahren überprüft der Sozialleistungsträger seine Entscheidung erneut. Hält er den Widerspruch für begründet, erlässt er einen Abhilfebescheid und gewährt die beantragte Leistung. Wird der Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen, folgt ein weiterer ablehnender Bescheid.
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 +⇒ Hauptartikel: [[.:sozialrecht:widerspruch|]]
  
 ====== Klage vor dem Sozialgericht ====== ====== Klage vor dem Sozialgericht ======