soziales:abgrenzung
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| ====== Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU ====== | ====== Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU ====== | ||
| Die Zusammenhänge zwischen Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) führen häufig zu Missverständnissen. | Die Zusammenhänge zwischen Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) führen häufig zu Missverständnissen. | ||
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| Eine der wenigen Ausnahme gibt es bei der Kombination von Erwerbsminderungsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Versicherungsverträge sehen vor, dass eine gewährte Erwerbsminderungsrente auch die Anforderung an eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen erfüllt. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. | Eine der wenigen Ausnahme gibt es bei der Kombination von Erwerbsminderungsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Versicherungsverträge sehen vor, dass eine gewährte Erwerbsminderungsrente auch die Anforderung an eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen erfüllt. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. | ||
| + | In der Praxis gibt es auch die Fälle, bei denen die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, die Versicherung aber die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnt. | ||
| ==== Nutzung zur Glaubhaftmachung ==== | ==== Nutzung zur Glaubhaftmachung ==== | ||
| - | Selbst wenn formal zwischen den Leistungen keine Abhängigkeiten existieren, kann eine bereits bewilligte Leistung (GdB, EMR, PG) als [[rechtssystem: | + | Selbst wenn formal zwischen den Leistungen keine Abhängigkeiten existieren, kann eine bereits bewilligte Leistung (GdB, EMR, PG) als [[recht: |
| Deshalb macht es trotzdem fast immer Sinn, bereits genehmigte Leistungen und die entsprechenden Gutachten Neuanträgen beizufügen. | Deshalb macht es trotzdem fast immer Sinn, bereits genehmigte Leistungen und die entsprechenden Gutachten Neuanträgen beizufügen. | ||
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