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soziales:abgrenzung [10.02.2026 07:03] – [Nutzung zur Glaubhaftmachung] svensoziales:abgrenzung [13.05.2026 18:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ====== Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU ====== ====== Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU ======
 Die Zusammenhänge zwischen Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) führen häufig zu Missverständnissen. Die Zusammenhänge zwischen Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) führen häufig zu Missverständnissen.
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 +==== Weitere Information ====
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2025/21_R_215_24_Urteil_20250926.html|[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24]]__
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 +Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3
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 +__[[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001578468|[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23]]__
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 +Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2024/L_8_R_13_22_Beschluss_20240214.html|Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22]]__
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 +Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist
 +Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen
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