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| soziales:erwerbsminderungsrente [04.01.2026 08:51] – [Antragsstellung] sven | soziales:erwerbsminderungsrente [13.05.2026 18:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich besteht. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Leistungsfähigkeit, | Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich besteht. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Leistungsfähigkeit, | ||
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| + | Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich primär nach den im bisherigen Berufsleben erworbenen Rentenpunkte. | ||
| + | Details: [[.: | ||
| ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== | ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== | ||
| - | Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst sämtliche | + | Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst sämtliche |
| - | Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt bei der Bewertung keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob eine entsprechende Stelle tatsächlich verfügbar ist. Die bloße Existenz solcher Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ausreichend. | + | |
| - | Beispiele für üblicherweise zumutbare Tätigkeiten sind Sortieren, Verpacken, einfache Montagetätigkeiten am Fließband, Reinigungsarbeiten, | + | Beispiele für üblicherweise zumutbare Tätigkeiten sind Sortieren, Verpacken, einfache Montagetätigkeiten am Fließband, Reinigungsarbeiten, |
| ==== Voraussetzungen ==== | ==== Voraussetzungen ==== | ||
| - | Um eine Erwerbsminderung | + | Um eine Erwerbsminderungsrente |
| * Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung (Wartezeit) | * Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung (Wartezeit) | ||
| * Mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung | * Mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung | ||
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| * Teilweise Erwerbsminderung: | * Teilweise Erwerbsminderung: | ||
| - | ==== Antragsstellung ==== | + | ==== Antragsstellung ==== |
| - | Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. | + | Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. |
| - | Die DRV prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden bei den behandelnden Ärzten ein Befundbericht (Formular S0051) und die medizinischen Unterlagen angefordert. | + | Die DRV prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden bei den behandelnden Ärzten ein Befundbericht (Formular S0051) und die medizinischen Unterlagen angefordert. |
| - | Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob eine Begutachtung notwendig ist. Falls dies der Fall ist, beauftragt die DRV interne oder externe medizinische Sachverständige | + | Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob eine Begutachtung notwendig ist. Falls dies der Fall ist, beauftragt die DRV interne oder externe medizinische Sachverständige mit der Begutachtung des Antragsstellers. In der Begutachtung werden der aktuelle |
| - | mit der Begutachtung des Antragsstellers. In der Begutachtung werden der aktuelle | + | |
| - | Auf Grundlage aller Befundberichte und ggf. des Gutachtens | + | Auf Grundlage aller Befundberichte und ggf. des Gutachtens |
| + | Vor einer Entscheidung kann die DRV eine Reha anordnen (" | ||
| - | {{ : | + | Am Ende des ganzen Prozesses steht eine Bewilligung oder Ablehnung der Erwerbsminderungsrente. |
| + | {{ : | ||
| - | === Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) === | + | === Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) === |
| - | Der Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) dient der strukturierten Darstellung der gesundheitlichen Einschränkungen aus Sicht der betroffenen Person. Er unterstützt die Rentenversicherung und die Gutachterstelle bei der Einschätzung der funktionellen Auswirkungen der Erkrankung im Alltag. | + | Der Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) dient der strukturierten Darstellung der gesundheitlichen Einschränkungen aus Sicht der betroffenen Person. Er unterstützt die Rentenversicherung und die Gutachterstelle bei der Einschätzung der funktionellen Auswirkungen der Erkrankung im Alltag. |
| - | Die Selbsteinschätzung sollte die gesundheitlichen Einschränkungen ohne Übertreibung darstellen. Die beschriebenen Einschränkungen sollten sich an den typischen Auswirkungen der Krankheit orientieren. | + | Die Selbsteinschätzung sollte die gesundheitlichen Einschränkungen ohne Übertreibung darstellen. Die beschriebenen Einschränkungen sollten sich an den typischen Auswirkungen der Krankheit orientieren. |
| - | Der Selbsteinschätzungsbogen bietet auch nochmal | + | Der Selbsteinschätzungsbogen bietet auch nochmals |
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| - | Der Befundbericht S0051 erfasst die relevanten Diagnosen sowie die medizinische Anamnese einschließlich früherer Behandlungen, | + | Der Befundbericht S0051 erfasst die relevanten Diagnosen sowie die medizinische Anamnese einschließlich früherer Behandlungen, |
| - | Während Ärzte mit dem ersten Teil des Befundberichtes | + | Während Ärzte mit dem ersten Teil des Befundberichts |
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| + | Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld mit den Ärzten über dieses Thema zu sprechen. Als hilfreich hat sich herausgestellt, | ||
| - | Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld mit den Ärzten über diese Thema zu sprechen. Als hilfreich hat sich herausgestellt, | ||
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| ==== Weitere Information ==== | ==== Weitere Information ==== | ||
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| + | Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf Lage, Verteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifel, ob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen. | ||
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| + | Bei Post-Covid-Erkrankungen ist für die Beurteilung der Erwerbsminderung nicht die Diagnose als solche entscheidend, | ||
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| + | Das Fehlen gesicherter medizinischer Erkenntnisse oder eindeutiger labordiagnostischer Nachweise zum Post-Covid-Syndrom steht einer Anerkennung von Leistungseinschränkungen nicht entgegen | ||
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| Tipps, wie man Gutachten in Rahmen der EMR angreifen kann. | Tipps, wie man Gutachten in Rahmen der EMR angreifen kann. | ||
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| + | Abweichend vom Artikel empfehle ich bereits im Vorfeld eine Selbsteinschätzung zu schreiben und diese beim Antrag mitzuschicken. Das Gutachten kann dann mit der eigenen Selbsteinschätzung verglichen werden. | ||
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| + | Die Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist für die Frage, ob eine quantitative Leistungsminderung vorliegt, nicht maßgeblich; | ||
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| + | Tätigkeiten im Home-Office sind keine Tätigkeiten unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Das Vorliegen von Erwerbsminderung wegen fehlender Wegefähigkeit kann nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Tätigkeit im Home-Office verneint werden. | ||
| + | [Entscheidung nur eines Sozialrechtes/ | ||
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| + | Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz. | ||
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| + | Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3 | ||
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| + | Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt | ||
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| + | Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist | ||
| + | Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen | ||
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| + | Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen. | ||
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| + | Der Schwerbehinderteneigenschaft eines Versicherten [kommt] keinerlei Aussagekraft hinsichtlich seiner zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit zu. | ||
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