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soziales:erwerbsminderungsrente [04.01.2026 13:03] svensoziales:erwerbsminderungsrente [13.05.2026 18:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich besteht. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Leistungsfähigkeit, unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich besteht. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Leistungsfähigkeit, unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf.
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 +Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich primär nach den im bisherigen Berufsleben erworbenen Rentenpunkte.
 +Details: [[.:erwerbsminderungsrente:hoehe_der_emr|]]
  
 ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ====
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 Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld mit den Ärzten über dieses Thema zu sprechen. Als hilfreich hat sich herausgestellt, den Ärzten eine schriftliche Beschreibung der funktionellen Auswirkungen auf den Alltag zukommen zu lassen. Die Beschreibung soll die Ärzte beim Ausfüllen des Befundberichts unterstützen. [[.:erwerbsminderungsrente:s0051|Tipps für die Erstellung eines solchen Dokuments mit KI-Hilfe]] Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld mit den Ärzten über dieses Thema zu sprechen. Als hilfreich hat sich herausgestellt, den Ärzten eine schriftliche Beschreibung der funktionellen Auswirkungen auf den Alltag zukommen zu lassen. Die Beschreibung soll die Ärzte beim Ausfüllen des Befundberichts unterstützen. [[.:erwerbsminderungsrente:s0051|Tipps für die Erstellung eines solchen Dokuments mit KI-Hilfe]]
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 #@VGWORT_HTML~vg09,2a5142bc25ae4f539249ce20b7dfc8ae~@# #@VGWORT_HTML~vg09,2a5142bc25ae4f539249ce20b7dfc8ae~@#
  
-==== Monatliche Abzüge ====   +==== Weitere Information ====
-Von der Rente werden für gesetzlich Versicherte noch die Krankenversicherung (mindestens 7,3 % Stand 2026)   +
-und die Pflegeversicherung (mindestens 3,6 % Stand 2026) abgezogen.  +
  
-Ein Rechenbeispiel  +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/88639|[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B]]__
-| Rente                  |  1.500,00 |                                          |   +
-| Krankenversicherung      -109,50 |  7,3 % zzgldie Hälfte des Zusatzbeitrags    +
-| Pflegeversicherung      |  -54,00 |  zwischen 3,6 % und 4,2 %                     +
-^ Rente vor Steuern      ^  1.336,50 ^                                          ^  +
  
-Für einen gesetzlich Versicherten betragen die Abzüge zwischen 10,9 % und 11,5 % zzgl. der Hälfte des Zusatzbeitrages. +<wrap myindent> 
 +Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf LageVerteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifelob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen. 
 +</wrap>
  
-==== Versteuerung ====   +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178645|[2025Sozialgericht Nordhausen S 20 R 671/23]]__
-Je nach Jahr des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich großer Teil der Rente steuerfrei.   +
-Für Renten, die erstmalig im Jahre 2025 gezahlt wurden, bleiben 16,5 % steuerfrei (siehe [[law:estg:22|EStG §22]]).   +
-83,5 % der Rente muss versteuert werden.  +
  
-Für Alleinstehende bleibt ein Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025).   +<wrap myindent> 
-Der Freibetrag kann sich durch [[leistungen_nachteilsausgleiche|Pauschbeträge]] (z.B. GdB oder Pflege Angehöriger) erhöhen.   +Bei Post-Covid-Erkrankungen ist für die Beurteilung der Erwerbsminderung nicht die Diagnose als solche entscheidendsondern die konkret feststellbaren funktionellen Einschränkungen 
- +\\ \\ 
-Für die Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen Steuern gezahlt werden.   +Das Fehlen gesicherter medizinischer Erkenntnisse oder eindeutiger labordiagnostischer Nachweise zum Post-Covid-Syndrom steht einer Anerkennung von Leistungseinschränkungen nicht entgegen 
- +</wrap>
-==== Weitere Information ====  +
  
 __[[https://www.gegen-hartz.de/news/falsches-gutachten-kann-erwerbsminderungsrente-verhindern|[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern]]__ __[[https://www.gegen-hartz.de/news/falsches-gutachten-kann-erwerbsminderungsrente-verhindern|[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern]]__
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 Tipps, wie man Gutachten in Rahmen der EMR angreifen kann. Tipps, wie man Gutachten in Rahmen der EMR angreifen kann.
 +\\ \\
 +Abweichend vom Artikel empfehle ich bereits im Vorfeld eine Selbsteinschätzung zu schreiben und diese beim Antrag mitzuschicken. Das Gutachten kann dann mit der eigenen Selbsteinschätzung verglichen werden.
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 +
 +__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=23.06.2020&Aktenzeichen=L%209%20R%201194%2F19|Urteil: Heilbarkeit steht einer EMR nicht entgegen]]__
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 +Die Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist für die Frage, ob eine quantitative Leistungsminderung vorliegt, nicht maßgeblich; sie ist allein für die Befristung bzw. die Dauer einer Rente von Bedeutung.+
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 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178921|Urteil: Homeoffice kein Arbeitsmarkt]]__
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 +Tätigkeiten im Home-Office sind keine Tätigkeiten unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Das Vorliegen von Erwerbsminderung wegen fehlender Wegefähigkeit kann nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Tätigkeit im Home-Office verneint werden.
 +[Entscheidung nur eines Sozialrechtes/erste Instanz]
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 +__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=12.12.2011&Aktenzeichen=B%2013%20R%2079%2F11%20R|Urteil: Kriterien für die Wegefähigkeit]]__
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 +Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz.
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2025/21_R_215_24_Urteil_20250926.html|[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24]]__
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 +Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3
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 +__[[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001578468|[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23]]__
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 +Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2024/L_8_R_13_22_Beschluss_20240214.html|Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22]]__
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 +Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist
 +Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen
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 +__[[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_12_11_B_13_R_07_18_R.html|[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R]]__
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 +Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen.
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 +__[[https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/case-law/KSRE170960206|[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B]]__
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 +Der Schwerbehinderteneigenschaft eines Versicherten [kommt] keinerlei Aussagekraft hinsichtlich seiner zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit zu.
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