Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| soziales:erwerbsminderungsrente [03.05.2026 05:41] – sven | soziales:erwerbsminderungsrente [13.05.2026 18:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
| Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich besteht. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Leistungsfähigkeit, | Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich besteht. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Leistungsfähigkeit, | ||
| + | |||
| + | Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich primär nach den im bisherigen Berufsleben erworbenen Rentenpunkte. | ||
| + | Details: [[.: | ||
| ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== | ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== | ||
| Zeile 60: | Zeile 63: | ||
| Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld mit den Ärzten über dieses Thema zu sprechen. Als hilfreich hat sich herausgestellt, | Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld mit den Ärzten über dieses Thema zu sprechen. Als hilfreich hat sich herausgestellt, | ||
| + | |||
| # | # | ||
| - | |||
| - | ====== Höhe der Erwerbsminderungsrente ===== | ||
| - | Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert sich an den erworbenen Rentenpunkten. Diese spiegeln die über das Erwerbsleben hinweg geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wider. Dabei werden auch sogenannte Zurechnungszeiten einbezogen, die Zeiten bis zu einem festgelegten Alter fiktiv fortschreiben. | ||
| - | |||
| - | Der zuletzt erzielte Verdienst vor Eintritt der Erwerbsminderung spielt für die konkrete Rentenhöhe keine direkte Rolle. Maßgeblich ist nicht das aktuelle oder letzte Einkommen, sondern die Summe der über die Jahre angesammelten Entgeltpunkte. | ||
| - | |||
| - | Eine individuelle Einschätzung der zu erwartenden Rentenhöhe findet sich in der jährlich zugesandten Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Diese enthält eine Hochrechnung auf Basis der bisher erworbenen Rentenpunkte und gibt damit einen orientierenden Einblick in die mögliche Erwerbsminderungsrente. | ||
| - | |||
| - | Von dieser Summe werden noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Außerdem unterliegt die Erwerbsminderungsrente ggf. noch der Versteuerung. | ||
| - | |||
| - | ==== Monatliche Abzüge ==== | ||
| - | Von der Rente werden für gesetzlich Versicherte noch die Krankenversicherung (mindestens 7,3 % Stand 2026) | ||
| - | und die Pflegeversicherung (mindestens 3,6 % Stand 2026) abgezogen. | ||
| - | |||
| - | Ein Rechenbeispiel: | ||
| - | | Rente | 1.500,00 | | | ||
| - | | Krankenversicherung | ||
| - | | Pflegeversicherung | ||
| - | ^ Rente vor Steuern | ||
| - | |||
| - | Für einen gesetzlich Versicherten betragen die Abzüge zwischen 10,9 % und 11,5 % zzgl. der Hälfte des Zusatzbeitrages.. | ||
| - | |||
| - | ==== Versteuerung ==== | ||
| - | Je nach Jahr des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich großer Teil der Rente steuerfrei. | ||
| - | Für Renten, die erstmalig im Jahre 2025 gezahlt wurden, bleiben 16,5 % steuerfrei (siehe [[law: | ||
| - | 83,5 % der Rente muss versteuert werden. | ||
| - | |||
| - | Für Alleinstehende bleibt ein Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025). | ||
| - | Der Freibetrag kann sich durch [[leistungen_nachteilsausgleiche|Pauschbeträge]] (z.B. GdB oder Pflege Angehöriger) erhöhen. | ||
| - | |||
| - | Für die Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, | ||
| ==== Weitere Information ==== | ==== Weitere Information ==== | ||
| Zeile 135: | Zeile 108: | ||
| <wrap myindent> | <wrap myindent> | ||
| Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz. | Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz. | ||
| + | </ | ||
| + | |||
| + | __[[https:// | ||
| + | |||
| + | <wrap myindent> | ||
| + | Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3 | ||
| </ | </ | ||
| Zeile 140: | Zeile 119: | ||
| <wrap myindent> | <wrap myindent> | ||
| - | Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen | + | Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt |
| + | </ | ||
| + | |||
| + | __[[https:// | ||
| + | |||
| + | <wrap myindent> | ||
| + | Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist | ||
| + | Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen | ||
| + | </ | ||
| + | |||
| + | __[[https:// | ||
| + | |||
| + | <wrap myindent> | ||
| + | Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen. | ||
| + | </ | ||
| + | |||
| + | __[[https:// | ||
| + | |||
| + | <wrap myindent> | ||
| + | Der Schwerbehinderteneigenschaft eines Versicherten [kommt] keinerlei Aussagekraft hinsichtlich seiner zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit zu. | ||
| </ | </ | ||