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soziales:erwerbsminderungsrente [03.05.2026 05:46] svensoziales:erwerbsminderungsrente [13.05.2026 18:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz. Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz.
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2025/21_R_215_24_Urteil_20250926.html|[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24]]__
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 +Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3
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-Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen im Übrigen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt+Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2024/L_8_R_13_22_Beschluss_20240214.html|Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22]]__ 
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 +Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist 
 +Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen 
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 +__[[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_12_11_B_13_R_07_18_R.html|[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R]]__ 
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 +Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen. 
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 +__[[https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/case-law/KSRE170960206|[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B]]__ 
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 +Der Schwerbehinderteneigenschaft eines Versicherten [kommt] keinerlei Aussagekraft hinsichtlich seiner zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit zu.
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