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soziales:pflegegrad [27.05.2026 13:01] – [Pflegebegutachtung] svensoziales:pflegegrad [24.06.2026 14:34] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist
 Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen
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 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/176655|LSG Sachsen-Anhalt L 1 P 2/22]]__
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 +Nicht die Schwere der Erkrankung oder Behinderung, sondern allein die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist Grundlage der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit. Eine festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit oder auch der GdB von 60 sagt nichts darüber aus, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI gegeben sind.
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