Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
soziales:schwerbehinderung:mythos_befristung [21.01.2026 14:41] svensoziales:schwerbehinderung:mythos_befristung [30.01.2026 05:35] (aktuell) sven
Zeile 12: Zeile 12:
 Sollte der Ausweis auslaufen, ist die Behörde zu kontaktieren, um einen neuen Ausweis zu erhalten.  Sollte der Ausweis auslaufen, ist die Behörde zu kontaktieren, um einen neuen Ausweis zu erhalten. 
 Auch mit Ablauf des Ausweises kann der Grad der Behinderung immer noch über den Bescheid nachgewiesen werden. Auch mit Ablauf des Ausweises kann der Grad der Behinderung immer noch über den Bescheid nachgewiesen werden.
 +
 +{{ :soziales:schwerbehinderung:mythos_befristung.jpg?direct&600 |}}
  
 Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Befristung des Ausweises sind [[law:sgb_9:152#abs_5_3| § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB 9]] und  Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Befristung des Ausweises sind [[law:sgb_9:152#abs_5_3| § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB 9]] und 
Zeile 21: Zeile 23:
 Ziel der Befristung des Ausweises ist es, dass der Ausweis den aktuellen Verhältnissen entspricht und nicht missbräuchlich eingesetzt werden kann.  Ziel der Befristung des Ausweises ist es, dass der Ausweis den aktuellen Verhältnissen entspricht und nicht missbräuchlich eingesetzt werden kann. 
  
-Mit dem Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Ausweises muss die Ausstellung eines neuen Ausweises beantragt werden. Der Antrag löst üblicherweise keine Nachprüfung des GdB aus. +Mit dem Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Ausweises muss die Ausstellung eines neuen Ausweises beantragt werden. Der Antrag löst üblicherweise keine Nachprüfung des GdB aus. 
 + 
 +==== Weitere Information ==== 
 + 
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/177891|Urteil: Zur Befristung des Ausweises]]__
  
 +<wrap myindent>
 +Die Befristung von Schwerbehindertenausweisen ist der gesetzliche Regelfall. Ein unbefristeter Ausweis kommt nur in atypischen Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere wenn eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustands nicht mehr zu erwarten ist.
 +</wrap>