soziales:schwerbehinderung:mythos_befristung
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| Sollte der Ausweis auslaufen, ist die Behörde zu kontaktieren, | Sollte der Ausweis auslaufen, ist die Behörde zu kontaktieren, | ||
| Auch mit Ablauf des Ausweises kann der Grad der Behinderung immer noch über den Bescheid nachgewiesen werden. | Auch mit Ablauf des Ausweises kann der Grad der Behinderung immer noch über den Bescheid nachgewiesen werden. | ||
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| Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Befristung des Ausweises sind [[law: | Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Befristung des Ausweises sind [[law: | ||
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| Ziel der Befristung des Ausweises ist es, dass der Ausweis den aktuellen Verhältnissen entspricht und nicht missbräuchlich eingesetzt werden kann. | Ziel der Befristung des Ausweises ist es, dass der Ausweis den aktuellen Verhältnissen entspricht und nicht missbräuchlich eingesetzt werden kann. | ||
| - | Mit dem Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Ausweises muss die Ausstellung eines neuen Ausweises beantragt werden. Der Antrag löst üblicherweise keine Nachprüfung des GdB aus. | + | Mit dem Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Ausweises muss die Ausstellung eines neuen Ausweises beantragt werden. Der Antrag löst üblicherweise keine Nachprüfung des GdB aus. |
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| + | Die Befristung von Schwerbehindertenausweisen ist der gesetzliche Regelfall. Ein unbefristeter Ausweis kommt nur in atypischen Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere wenn eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustands nicht mehr zu erwarten ist. | ||
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soziales/schwerbehinderung/mythos_befristung.1769006516.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven
