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Erwerbsminderungsrente
Menschen mit ME/CFS können eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Das gilt, wenn die Krankheit so schlimm ist, dass sie nicht mehr regelmäßig arbeiten können.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung § 43 SGB VI. Sie hilft dabei, das Einkommen zu sichern, wenn gesundheitliche Probleme in der Arbeit stören.
Eine volle Erwerbsminderung bedeutet, dass die Person weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass sie zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Dabei wird nur die generelle Leistungsfähigkeit betrachtet, egal welcher Beruf zuletzt ausgeübt wurde.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den Rentenpunkten ab, die man im Berufsleben gesammelt hat. Details: Höhe der Erwerbsminderungsrente
Allgemeiner Arbeitsmarkt
Der allgemeine Arbeitsmarkt beinhaltet alle möglichen Arbeiten, die man machen kann, ohne besondere Ausbildungen. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle. Es ist auch nicht wichtig, ob es solche Jobs gibt. Dass es diese Jobs gibt, reicht.
Beispiele für einfache Jobs sind Sortieren, Verpacken, einfache Arbeiten am Fließband, Putzen, Waren in ein Lager bringen, einfache Kassiertätigkeiten oder einfache Büroarbeiten wie Kopieren, Scannen, Ablage und Postsortierung.
Voraussetzungen
Um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man folgende Dinge erfüllen:
- Man muss mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (Wartezeit).
- Man muss in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Für die Arten der Erwerbsminderungsrente ist wichtig, wie viel man täglich arbeiten kann:
- Volle Erwerbsminderung: weniger als drei Stunden täglich. (§ 43 Abs. 2 SGB VI)
- Teilweise Erwerbsminderung: drei bis weniger als sechs Stunden täglich. (§ 43 Abs. 1 SGB VI)
Antragsstellung
Den Antrag kann man online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen.
Die DRV prüft, ob man die Versichertenbedingungen erfüllt. Dann werden die behandelnden Ärzte um einen Befundbericht (Formular S0051) und medizinische Unterlagen gebeten.
Sobald alle Daten da sind, wird geschaut, ob eine Begutachtung nötig ist. Wenn ja, beauftragt die DRV Experten, die die Leistung anhand des Gesundheitszustands und der Auswirkungen im Alltag beurteilen.
Basierend auf den Berichten und möglicherweise dem Gutachten prüft die Rentenversicherung den Fall.
Vor der Entscheidung kann die DRV eine Reha anordnen („Mythos Reha vor Rente“), wenn es Hinweise gibt, dass die Reha helfen könnte. Der Entlassungsbericht wird dann als neue Basis für die Beurteilung genutzt.
Am Ende gibt es eine Bewilligung oder Ablehnung der Erwerbsminderungsrente.
Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215)
Der Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) hilft, die gesundheitlichen Einschränkungen zu zeigen. Damit unterstützt man die Rentenversicherung und die Gutachter.
In der Selbsteinschätzung sollten die gesundheitlichen Einschränkungen realistisch dargestellt werden. Es ist eine gute Gelegenheit, auch Einschränkungen zu erwähnen, die in den Befundberichten fehlen oder nicht gut beschrieben sind.
Tipps für das Ausfüllen des Dokuments mit KI-Hilfe
Manchmal fragen sich Leute, ob sie den Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen sollen. Ich habe noch kein gutes Argument gesehen, das dagegen spricht.
Es ist wichtig, beim Ausfüllen vorsichtig zu sein, damit man keine Angaben macht, die später schaden könnten. Dazu gehören Widersprüche oder Übertreibungen.
Befundbericht für Ärzte (Formular S0051)
Der Befundbericht für Ärzte (Formular S0051) dient zur medizinischen Darstellung von Diagnosen und Einschränkungen. Die DRV schickt den Bericht an die behandelnden Ärzte.
Der Befundbericht S0051 fragt nach Diagnosen, Behandlungen und Therapien. Auch die Einschränkungen im Alltag und Beruf werden abgefragt, zum Beispiel in den Bereichen Lernen, Aufgaben, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung und Zuhause.
Ärzte haben oft kein Problem mit dem ersten Teil des Berichts. Ihnen fehlt jedoch häufig das Wissen über die konkreten Auswirkungen im Alltag.
Darum ist es wichtig, mit den Ärzten vorher zu sprechen. Man kann ihnen eine schriftliche Beschreibung der Auswirkungen auf den Alltag geben, um zu helfen. Tipps für die Erstellung eines solchen Dokuments mit KI-Hilfe
Weitere Information
[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
[2025] Sozialgericht Nordhausen S 20 R 671/23
[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern
Urteil: Heilbarkeit steht einer EMR nicht entgegen
Urteil: Homeoffice kein Arbeitsmarkt
Urteil: Kriterien für die Wegefähigkeit
[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24
[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23
Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22
[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R
[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B