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Soziale Sicherung

Hier finden Sie Informationen über einige Leistungen der sozialen Sicherung.

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist das Geld, das der Arbeitgeber zahlt, wenn jemand wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Sie dauert in der Regel bis zu sechs Wochen. Dabei muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Nach diesen sechs Wochen zahlen normalerweise die Krankenversicherungen.

Krankengeld

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung endet und man weiterhin krank ist. Der Betrag ist ein Teil des vorherigen Gehalts und kann bis zu 72 Wochen gezahlt werden.

Nahtlosigkeit

Nahtlosigkeit hilft, wenn nach 78 Wochen Krankheit (6 + 72) eine Lücke entsteht. Wenn das Krankengeld endet, aber noch nicht klar ist, ob man wieder arbeiten kann, kann man Arbeitslosengeld erhalten. Während dieser Zeit soll ein Antrag auf Reha oder eine Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie hilft Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es wird geschaut, wie viele Stunden jemand noch arbeiten kann, unabhängig vom erlernten Beruf.

Pflegegrad

Ein Pflegegrad zeigt, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Die Pflegekasse stellt den Pflegegrad fest. Abhängig vom Pflegegrad gibt es Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel oder Hilfe von Pflegepersonen.

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz bedeutet Unterstützung im Alltag durch eine oder mehrere Personen. Sie kann zum Beispiel bei der Haushaltsführung, Organisation oder bei Terminen helfen. Das Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Finanzierung kann über verschiedene Sozialleistungsträger erfolgen.

Reha

Rehabilitationsmaßnahmen helfen, die Fähigkeit zu arbeiten zu erhalten oder wiederherzustellen. Bei ME/CFS ist Reha umstritten, da falsche Maßnahmen die Situation verschlechtern können. Eine Reha sollte angepasst sein und die besonderen Bedürfnisse der Erkrankung berücksichtigen.

Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Mit dem Schwerbehindertenausweis hat man Anspruch auf Nachteilsausgleiche, wie Steuererleichterungen oder besonderen Kündigungsschutz.

Leistungen & Nachteilsausgleiche

Dieses Tool zeigt eine Liste der Leistungen und Nachteilsausgleiche, die dir zustehen. Gib einfach die Voraussetzungen (Grad der Behinderung, Pflegegrad, usw.) ein, und du erhältst eine persönliche Liste.

Soziale Sicherung

Erwerbsminderungsrente Pflegegrad Reha Schwerbehinderung / GdB Abgrenzung GdB, PG, EMR, BU Persönliche Assistenz Leistungen & Nachteilsausgleich

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