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Ablehnung von Gutachtern

Die Ablehnung eines Gutachters sollte gut überlegt sein. Wer einen Gutachter ablehnt, muss gute Gründe nennen können. Es reicht nicht aus, nur zu sagen, dass der Gutachter zu einer bestimmten Gruppe gehört, wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN). Wichtig ist, ob der Gutachter die Meinungen dieser Gruppe wirklich teilt.

Wenn es jedoch klare Hinweise auf Befangenheit, mangelnde Unabhängigkeit oder einen falschen Fachbereich gibt, kann eine Ablehnung gerechtfertigt sein. Bei schwierigen Krankheiten wie ME/CFS kann die Wahl eines unpassenden Gutachters große Folgen für die Bewertung haben. In solchen Fällen sollte man auf einer fachgerechten Begutachtung bestehen. Auch wenn es oft mühsam ist, sollte man bei triftigen Gründen konsequent für eine Neubewertung des Gutachters eintreten.

Im Abschnitt Fachrichtungen im Artikel Gutachter findet man eine Liste, welche Fachrichtungen bei ME/CFS besser oder schlechter geeignet sind.

Voraussetzungen

Es stellt sich oft die Frage, ob ein Gutachter, den die Deutsche Rentenversicherung vorgeschlagen hat, abgelehnt werden kann.

Die rechtliche Grundlage ist §21 (3) SGB X zusammen mit § 406 Ablehnung eines Sachverständigen.

Versicherte haben das Recht, einen vorgeschlagenen Gutachter abzulehnen, wenn sie gute Gründe haben. Dieses Recht basiert auf dem Prinzip der Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit bei medizinischen Gutachten.

Ein Ablehnungsgrund ist gegeben, wenn das Vertrauen zwischen der antragstellenden Person und dem Gutachter stark gestört ist.

Es kann verschiedene Gründe geben:

Darüber, ob Internetbewertungen als Ablehnungsgrund geeignet sind, gibt es unterschiedliche Meinungen:

Die Ablehnung sollte schnell und schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Darin sollten die genauen Gründe genannt werden, warum die Begutachtung durch diesen Gutachter nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wichtig ist, dass die Ablehnung nicht so aussieht, als ob man die Begutachtung durch diesen Gutachter unbedingt verhindern möchte. Man sollte die Ablehnung nicht leichtfertig aussprechen, da dies Nachteile haben kann (zum Beispiel längere Verfahrenszeiten).

Auch wenn es oft schwierig ist, kann man der Deutschen Rentenversicherung Vorschläge für andere Gutachter machen.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Ablehnung nicht akzeptiert, sollte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Um Nachteile im Verfahren zu vermeiden (wie fehlende Mitwirkung), sollte man der Einladung des Gutachters folgen.

Quellen

Mein Ansatz: Die Stellungnahme der DGN nutzen

Die umstrittene Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN) kann beim Ablehnen eines Gutachters hilfreich sein. Die DGN ist mit 13.000 Mitgliedern die größte neurologische Fachgesellschaft in Europa und die zweitgrößte weltweit.

Man kann die Stellungnahme für verschiedene Argumente nutzen. Dabei sollte man genau überlegen, wie man argumentiert, denn dies könnte später im Klageverfahren nachteilig sein. Ob die Deutsche Rentenversicherung die Argumentation akzeptiert, ist immer Einzelfall-Entscheidung.

Für jedes Argument gibt es einen Vorschlag für einen Brief. Diese Briefe sollten vor dem Verschicken überarbeitet werden.

Keine Begutachtung ausschließlich durch einen Neurologen

Die DGN sieht ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) nicht nur als neurologische Krankheit. Sie sieht es nicht als Teil ihres Fachgebiets. Sie sagt, dass es derzeit nicht klar ist, ob immunologische Faktoren bei ME/CFS wichtig sind.

Deshalb kann man sagen, dass eine Begutachtung nur durch einen Neurologen nicht gut genug ist.

variante_1_--_neurologie_nicht_zustaendig.pdf

Neurologen, die Mitglieder der DGN sind, ablehnen

Die DGN sagt, dass immunologische Faktoren nicht wichtig sind und lehnt Immuntherapien ab. Sie erkennt keine validen Biomarker an.

Diese Meinung unterscheidet sich stark von aktuellen internationalen Richtlinien. Wissenschaftler, Fachärzte und Patientenorganisationen kritisieren diese Sichtweise oft. Deshalb kann man bei einem Gutachter, der Mitglied der DGN ist, an der Neutralität zweifeln.

variante_2_--_befangeheit.pdf variante_3.pdf

Jeden Gutachter ohne ME/CFS Wissen ablehnen

Die DGN hat in ihrer Stellungnahme am 22. Juli 2025 gesagt, dass ME/CFS kein klassisches neurologisches Bild ist. Es wird gesagt, dass interdisziplinäre Hilfe wichtig ist.

Das legt nahe, dass ein Gutachter, der nichts über ME/CFS weiß, nicht qualifiziert ist, um die komplizierten Beschwerden richtig zu bewerten.

Weitere Informationen

[2025] LSG Berlin-Brandenburg L 11 SB 107/24

Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.

Das Recht verplichtet nicht, ausschließlich Gutachten von Fachärzten einzuholen. Gerichte können das nur in besonderen Fällen sinnvoll einschränken, wenn es sich um sehr schwierige Fragen handelt oder wenn vorhandene Gutachten schwere Fehler haben.