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Hilfsmittel sind Dinge, die bei einer Behandlung helfen oder eine Behinderung unterstützen können. Für Menschen mit ME/CFS können gute Hilfsmittel helfen, den Alltag einfacher zu gestalten. Ob die Kosten dafür übernommen werden, hängt von den persönlichen Bedürfnissen und Vorschriften ab. Dieser Artikel informiert über Hilfsmittel, mögliche Kostenträger und den Antrag, ersetzt aber keine medizinische oder rechtliche Beratung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Hilfsmittel zum Beispiel:
Nach § 33 SGB V muss das Hilfsmittel nötig sein, um
Gegenstände des täglichen Lebens sind meist nicht bezahlt. Es kommt darauf an, wofür ein Gegenstand gemacht wurde und wie er benutzt wird.
Zusätzlich zu einem Hilfsmittel können auch andere Leistungen nötig sein, wie zum Beispiel Anpassungen oder Wartungen. Hilfsmittel können auch geliehen werden.
ME/CFS kann verschiedene körperliche und geistige Funktionen beeinträchtigen. Ein wichtiges Merkmal ist die post-exertionelle Malaise (PEM): Bereits kleine Anstrengungen können eine starke Verschlechterung der Gesundheit verursachen. Hilfsmittel können helfen, die Belastung zu reduzieren, sie ersetzen aber keine gute medizinische Behandlung.
Je nach Einschränkung können folgende Hilfsmittel wichtig sein:
Diese Beispiele bedeuten nicht automatisch einen Anspruch. Es muss geprüft werden, ob das Hilfsmittel notwendig, geeignet und sinnvoll ist. Auch bei derselben Diagnose kann der Bedarf anders sein.
Bei ME/CFS sollte darauf geachtet werden, dass die Hilfsmittel nicht zu viel belasten. Zum Beispiel kann ein manueller Rollstuhl für eine Person hilfreich sein, während eine andere Person ihn nicht nutzen kann. Gewicht, Bedienung, Sitz- oder Liegeposition und Unterstützung durch andere Personen sind wichtig. Die Erprobung des Hilfsmittels sollte so erfolgen, dass keine Überlastung entsteht.
Der Kostenträger hängt vom Hilfsmittel ab. Eine Übersicht gibt der Artikel Kostenträger für Hilfsmittel.
Der GKV-Spitzenverband hat ein Hilfsmittelverzeichnis. Dort sind Produkte in Gruppen sortiert und Qualitätsanforderungen beschrieben. Es gibt auch ein Pflegehilfsmittelverzeichnis.
Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, welche Hilfsmittel die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Ein Eintrag im Verzeichnis garantiert nicht, dass jede Person das Hilfsmittel bekommen kann. Aber auch nicht gelistete Hilfsmittel können einen Anspruch haben. Dabei bleiben die Bedürfnisse und gesetzlichen Vorgaben wichtig.
Am Anfang sollte das Versorgungsziel klar sein. Wichtige Fragen sind:
Eine ärztliche Verordnung sollte die Diagnose und die wichtigen Eigenschaften des Hilfsmittels gut erklären. Je nach Bedarf kann es nötig sein, das Hilfsmittel auszuprobieren oder anzupassen.
Nach § 33 Absatz 5a SGB V ist eine ärztliche Verordnung nicht immer nötig. Krankenkassen können sie in bestimmten Fällen verlangen. Es ist sinnvoll, das Vorgehen vorher bei der Kasse zu klären.
Der Ablauf hängt vom Hilfsmittel und Kostenträger ab. Typisch für die gesetzliche Krankenkasse ist folgender Ablauf:
Das Hilfsmittel sollte nicht vor der Genehmigung auf eigene Kosten gekauft werden. Eine Rückerstattung ist nicht sicher. Es ist ratsam, Kopien der Unterlagen und einen Nachweis über den Antrag aufzubewahren.
Die gesetzliche Krankenkasse sorgt für eine ausreichende, angemessene und wirtschaftliche Versorgung. Es gibt nicht automatisch das gewünschte Modell. Wenn Versicherte eine teurere oder zusätzliche Leistung wählen, müssen sie selbst für die Mehrkosten aufkommen. Vor der Unterschrift sollte klar sein, ob Eigenanteile entstehen.
Erwachsene Versicherte müssen normal eine Zuzahlung leisten. Bei Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch gedacht sind, beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Für Verbrauchsmittel gelten besondere Regeln. Bei gewissen Bedingungen sind Befreiungen von Zuzahlungen möglich.
Eine Ablehnung sollte schriftlich mit Begründung und Hinweisen für Widersprüche ergehen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann normalerweise innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Entscheidend sind die genauen Angaben im Bescheid.
Für eine Begründung kann geprüft werden:
Die EUTB bietet allgemeine Informationen zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, prüft aber keine Einzelfälle. Für rechtliche Unterstützung können Sozialverbände oder Anwälte zuständig sein.
Die Antragstellung und Erprobung eines Hilfsmittels kann für Menschen mit ME/CFS sehr belastend sein. Mögliche Hilfen sind:
Diese organisatorischen Maßnahmen sind keine Therapie. Aktivitäten sollten an die eigenen Kräfte angepasst werden, um Überlastung zu vermeiden.
Es gibt keine allgemeine Liste für Hilfsmittel bei ME/CFS. Je nach Einschränkungen können verschiedene Hilfen wichtig sein. Ob ein Produkt geeignet ist, wird individuell geprüft.
Ein Rollstuhl kann übernommen werden, wenn er notwendig ist und die gesetzlichen Regeln erfüllt sind. Die Diagnose ME/CFS allein führt nicht zu einer Bewilligung. Eine genaue Beschreibung der Einschränkung ist wichtig.
Das Gesetz verlangt nicht immer eine ärztliche Verordnung. Für viele Fälle ist jedoch eine solche wichtig. Die Krankenkasse kann sie verlangen. Das Verfahren sollte vorher geklärt werden.
Ein vorzeitiger Kauf kann bedeuten, dass die Kosten nicht zurückgezahlt werden. Wer Kostenübernahme will, sollte auf die Entscheidung des Kostenträgers warten.
Nicht unbedingt. Ein fehlender Eintrag kann die Prüfung schwieriger machen, schließt einen Anspruch aber nicht aus. Fachliche Beratung kann hier hilfreich sein.
Hilfsmittel helfen bei Behandlungen oder bei Behinderungen. Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder das selbstständige Leben. Wer zuständig ist, hängt vom Zweck ab.
Ja. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats nach Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Wichtig sind der Bescheid und die Umstände des Falls.