Übersicht über Urteile und Beschlüsse.
Höhe des GdB (allgemein)
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Das Gericht bestimmt den Gesamt-
GdB. Wenn ein Gutachter einen Gesamt-
GdB vorschlägt, muss das Gericht diesen Vorschlag prüfen und selbst bewerten.
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Mobilitätshilfen bei ME/CFS
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Versicherten stehen Aktivrollstühle zu, wenn sie im Nahbereich nicht anders laufen können.
Haben sie schon einen Elektrorollstuhl, haben sie trotzdem Anspruch auf einen Aktivrollstuhl, weil man damit nicht selbstständig im Nahbereich unterwegs sein kann.
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- Die Krankenkasse muss motorunterstützte Mobilitätshilfen bereitstellen, wenn eine zumutbare Erschließung des Nahbereichs andernfalls nicht möglich ist.
- Ob der Nahbereich nur mit motorunterstützten Hilfen zumutbar erreicht werden kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
Wenn eine Behörde keine Barrierefreiheit bieten kann, besteht das Recht, Dokumente per einfacher E-Mail zu erhalten.
Für den E-Mail-Versand muss die betroffene Person ihr Einverständnis nach DSGVO gegeben haben.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10)
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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Eine erfolglose Pfändung ist eine behördliche Maßnahme. Sie lässt die Verjährung nach SGB X beginnen. Ob die Pfändung erfolgreich war, spielt keine Rolle.
Mahnungen und Zahlungserinnerungen sind keine behördlichen Maßnahmen und unterbrechen die Verjährung nicht. Sie sind nur Vorbedingungen ohne eigene Regelung.
Die dreijährige Verjährungsfrist erfordert eine eigenständige Verwaltungsmaßnahme.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) (SGB 11)
§ 39 Verhinderungspflege
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- Verhinderungspflege nach SGB XI erfordert einen vorübergehenden und dringenden Ausfall einer Pflegeperson; sie darf nicht Teil eines dauerhaften Pflegekonzepts sein.
- Geplante oder regelmäßige Ausfälle sind kein Verhinderungsfall.
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) (SGB 1)
§ 51 Aufrechnung
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Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber vorübergehend angeordnet werden, wenn Zweifel bestehen.
Versicherte müssen ihre Hilfebedürftigkeit nicht durch Bescheide von Jobcentern nachweisen; die Krankenkasse muss selbst ermitteln.
Eine Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie Hilfebedürftigkeit schafft und die Krankenkasse ihr Ermessen nicht richtig ausübt.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) (SGB 5)
§ 2 Leistungen
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) (SGB 5)
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) (SGB 6)
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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Tipps, wie man Gutachten anfechten kann.
Empfehlenswert ist, im Vorfeld eine Selbsteinschätzung zu schreiben und mit dem Antrag zu schicken.
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Bei Post-COVID ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern die feststellbaren Einschränkungen.
Fehlende medizinische Beweise schließen die Anerkennung von Einschränkungen nicht aus.
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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) (SGB 7)
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) (SGB 7)
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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1. Unfallversicherungsträger und Gerichte müssen den aktuellen medizinischen Stand beachten; sie müssen bei fehlender Sachkunde medizinische Hilfe holen.
2. Ein Zusammenhang zwischen einer COVID-19-Infektion und dauerhaften Gesundheitsproblemen ist nicht ausgeschlossen, wenn dies hinreichend nachgewiesen ist.
3. Unfallversicherungsträger sollten allgemeine Kriterien für die Bewertung von Long/Post-COVID entwickeln; fehlt eine solche Bewertung, kann das Gericht den Rechtsstreit zurück an den Unfallversicherungsträger geben.
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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (SGB 9 2018)
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
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Auch bei einem neuen
GdB-Bescheid bleibt der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis bestehen, solange Widerspruch oder Klage läuft.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (SGB 9 2018)
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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„aG“ erfordert keinen fast vollständigen Verlust der Gehfähigkeit.
Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen sich jemand außerhalb seines Fahrzeugs bewegen kann, ob mit großer Anstrengung oder Hilfe.
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Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (VersMedV)
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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Long-Covid ist nicht mit einem gesonderten Teil-
GdB zu bewerten. Die Symptome müssen im Einzelfall beurteilt werden.
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1. Das Post-Covid-Syndrom wird anhand der funktionalen Auswirkungen bewertet.
2. Es wird festgestellt, wie die „Behinderung“ die Teilhabe des Klägers beeinträchtigt.
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (VersMedV)
3. Nervensystem und Psyche
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 128a Videoverhandlung
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 411 Schriftliches Gutachten
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 412 Neues Gutachten
Gutachter
kostenuebernahme
Beweislast
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
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Ein
Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit auf dem Markt aus.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS
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Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.
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Ablehnung von Gutachtern
Pflegegrad
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Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit auf dem Markt aus.
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Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse oder Arbeitsagentur
Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
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In Verfahren zur Herabsetzung des
GdB sind die Behörden beweispflichtig.
GdB, Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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In Verfahren zur Herabsetzung des
GdB sind die Behörden beweispflichtig.
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Eine Herabsetzung des
GdB ist nur für die Zukunft erlaubt.
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Bei neuem
GdB-Bescheid bleibt der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis bestehen.
Höhe des GDB (ME/CFS)
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In Verfahren zur Herabsetzung des
GdB sind die Behörden beweispflichtig.
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Höhe des GdB (allgemein)
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Eine Herabsetzung des
GdB kann rechtlich nur für die Zukunft geschehen.
Merkzeichen aG
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„aG“ erfordert keinen fast vollständigen Verlust der Gehfähigkeit.
Wichtig ist, unter welchen Bedingungen sich jemand außerhalb des Fahrzeugs bewegen kann.
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Mythos befristeter GdB
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Anforderungen an ein ärztliches Gutachten.
Ein Gutachten muss alle medizinischen Aspekte enthalten, um die Beurteilung zu ermöglichen.