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Kosten und Rechtsschutz

Es kann sein, dass eine Behörde einen Antrag ablehnt oder das Ergebnis nicht gut ist. Beispiele dafür sind:

Normalerweise kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn nötig, kann man auch klagen. Die erste Prüfung vom Gericht wird meistens von der Staatskasse bezahlt (§106 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Wenn ein Zweitgutachten nötig ist, können die Kosten hoch sein (§109 SGG). Wenn die Klage abgewiesen wird, kann man in die zweite Instanz gehen. Bis zum Widerspruch kann man selbst aktiv werden. Ab der Klage sollte man sich professionelle Hilfe holen.

Hier sind die verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung und die Kosten:

Selber zahlen

Rechtsanwälte im Sozialrecht kosten in der Regel im mittleren dreistelligen Bereich. Gerichtskosten fallen keine an. Wenn man keinen Zweitgutachter beauftragt, muss man nur den eigenen Anwalt bezahlen, wenn man verliert. Mehr dazu im Artikel Anwaltskosten im Sozialrecht.

Beim Sozialgericht muss man keinen Anwalt haben, um zu klagen. So kann man die Kosten auf so gut wie 0 € senken, wenn man keinen Zweitgutachter beauftragt.

Rechtsschutzversicherung

Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt viel Sicherheit. Oft sind Widersprüche und die Klage schon mit drin. Die Versicherung übernimmt auch die hohen Kosten für einen Zweitgutachter. Manchmal muss man einen kleinen Teil selbst bezahlen (150€, 250€). Es gibt auch Versicherungen ohne Selbstbehalt.

Wichtig ist, die Rechtsschutzversicherung VOR dem Antrag abzuschließen und die eventuell vereinbarte Wartezeit abzuwarten. Sonst wirkt die Versicherung nicht.

Gute Rechtsschutzversicherungen sollten das Sozialrecht abdecken, den Widerspruch und die Wahl des Anwalts erlauben. Außerdem sollten keine Wartezeit fürs Sozialrecht bestehen und die Kosten für den Zweitgutachter übernehmen.

Wenn man innerhalb von zwölf Monaten zwei Fälle hat (z.B. Widersprüche oder Klagen), kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Ein Widerspruch und eine Klage gegen den gleichen Bescheid zählen normalerweise als ein Fall. Es ist wichtig, das zu wissen, wenn man mehrere Anträge stellen möchte.

Klagen im Sozialrecht sind im Vergleich zu anderen Bereichen relativ günstig. Teuer wird es erst mit einem Zweitgutachter nach §109 SGG.

Wenn ihr schon einen Anwalt im Kopf habt, kann es sinnvoll sein, die Wahl der Rechtsschutzversicherung mit der Kanzlei zu besprechen.

Die Stiftung Warentest/Finanztest hat Rechtsschutzversicherungen im Heft 02/2025 getestet. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann euch entsprechend den genannten Anforderungen eine Empfehlung geben.

Ich persönlich bin seit gut 15 Jahren bei der Arag (*) und sehr zufrieden. Ich hatte 5 Fälle in dieser Zeit, darunter einen mit Zweitgutachter nach §109 SGG und zwei Jahre, in denen ich jeweils zwei Fälle hatte.

Sozialverbände / Gewerkschaften

Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland sowie einige Gewerkschaften helfen mit ihren Rechtsanwälten bei Widersprüchen und Klagen. Manchmal wird die Unterstützung aber nur angeboten, wenn man schon länger Mitglied ist. Neben dem Mitgliedsbeitrag und einer kleinen Pauschale (<100€) muss man eventuell die Kosten für einen Zweitgutachter selbst zahlen.

Berichte von Betroffenen zeigen unterschiedliche Erfahrungen in der Beratung und Vertretung. Oft sind Betroffene nicht genug einbezogen, sodass sie keinen echten Einfluss auf die Klagen und Stellungnahmen haben.

Beratungshilfe

Wer sich keinen Anwalt leisten kann und keine andere Möglichkeit hat, kann Beratungshilfe bekommen. Die Hilfe ist an bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Sie unterstützt im Antragsverfahren und auch beim Widerspruch. Auch das Schreiben von Unterlagen wird übernommen. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man keine Beratungshilfe erhalten. Daher sollte man abwägen, ob man eine Versicherung abschließt oder die Beratungshilfe nutzt. In den meisten Bundesländern kann man den Anwalt für die Beratungshilfe frei wählen.

Hier sind nützliche Links:

Prozesskostenhilfe

Menschen mit geringem Einkommen können für Klagen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese Hilfe deckt die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten ab, übernimmt aber nicht die Kosten für einen Zweitgutachter.

Hier sind nützliche Links:

Vergütung Rechtsanwälte

Die Bezahlung von Rechtsanwälten im Sozialrecht ist meist niedrig. Nicht alle Anwälte rechnen nach der Gebührenordnung ab. Manche rechnen nach Stunden oder verlangen Pauschalen für das Studieren der Unterlagen.

Kosten, die über die Gebührenordnung hinausgehen, werden nicht von der Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe übernommen. Man muss diese selbst bezahlen. Die Anwälte müssen aber frühzeitig darauf hinweisen und eine Honorarvereinbarung anbieten.