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Es stellt sich oft die Frage, ob ein Gutachter, den die Deutsche Rentenversicherung beauftragt hat, abgelehnt werden kann.
Die rechtliche Grundlage dafür ist §21 (3) SGB X zusammen mit § 406 Ablehnung eines Sachverständigen.
Versicherte haben grundsätzlich das Recht, einen vorgeschlagenen Gutachter abzulehnen, wenn sie nachvollziehbare Gründe haben. Dieses Recht basiert auf dem Grundsatz, dass Gutachter unparteiisch und vertrauenswürdig sein müssen.
Ein Grund für die Ablehnung ist, wenn das Vertrauen zwischen der antragstellenden Person und dem Gutachter stark gestört ist.
Das kann aus folgenden Gründen so sein:
Bei der Frage, ob Internetbewertungen und Erfahrungsberichte als Ablehnungsgrund gelten, gibt es unterschiedliche Meinungen:
Die Ablehnung sollte schnell und schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Es sind die konkreten Gründe zu nennen, warum eine Begutachtung durch diesen Arzt nicht möglich ist. Wichtig ist, dass nicht der Eindruck entsteht, dass du einen Gutachter grundsätzlich ablehnst. Eine Ablehnung sollte nicht leichtfertig geschehen, da sie Nachteile bringen kann (zum Beispiel längere Wartezeiten).
Obwohl es oft nicht erfolgreich ist, kann man der Deutschen Rentenversicherung auch Vorschläge für andere Gutachter machen.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Ablehnung nicht akzeptiert, sollte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Um Nachteile zu vermeiden (z.B. fehlende Mitwirkung), sollte man der Einladung des Gutachters folgen.
Die umstrittene Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN) kann hilfreich sein, wenn man einen Gutachter ablehnen möchte. Die DGN hat 13.000 Mitglieder und ist die größte neurologische Fachgesellschaft in Europa und die zweitgrößte weltweit.
Man kann die Stellungnahme für verschiedene Argumente nutzen. Man sollte jedoch genau überlegen, wie man argumentiert, da die Argumentation später auch Nachteile bringen kann. Ob die DRV dem Argument zustimmt, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Für jedes Argument gibt es einen Entwurf für einen Brief. Diese Briefe sollten nicht einfach so abgeschickt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V. sagt, dass ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) kein klassisches neurologisches Krankheitsbild ist. Sie sagt auch, dass es bisher keine Hinweise dafür gibt, dass immunologische Faktoren eine wichtige Rolle bei ME/CFS spielen.
Deshalb kann man sagen, dass eine Begutachtung nur durch einen Neurologen nicht fachlich richtig ist.
Die DGN weist immunologische Faktoren zurück, lehnt Immuntherapien ab und erkennt keine validen Biomarker an.
Diese Sichtweise steht im Widerspruch zu aktuellen internationalen Leitlinien und wird von Wissenschaftlern, Fachärzten und Patientenverbänden stark kritisiert. Deshalb kann man zurecht an der Unvoreingenommenheit eines Gutachters, der Mitglied der DGN ist, zweifeln.
Die DGN hat in ihrer Stellungnahme vom 22. Juli 2025 erklärt, dass ME/CFS kein typisches neurologisches Krankheitsbild ist. Sie sagt, dass interdisziplinäre Versorgungsangebote dringend notwendig sind.
Diese Stellungnahme zeigt, dass ein Gutachter, der nicht über spezielle ME/CFS-Kenntnisse verfügt, nicht gut qualifiziert ist, um die komplexen Beschwerden zu beurteilen. ```