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Oft stellt sich die Frage, ob ein Gutachter, den die Deutsche Rentenversicherung beauftragt hat, abgelehnt werden kann.
Die rechtliche Grundlage ist §21 (3) SGB X zusammen mit § 406 Ablehnung eines Sachverständigen.
Versicherte können einen Gutachter ablehnen, wenn es gute Gründe gibt. Dieses Recht basiert auf dem Grundsatz, dass Gutachter unabhängig und vertrauenswürdig sein müssen.
Ein Grund für die Ablehnung ist, wenn das Vertrauen zwischen der versicherten Person und dem Gutachter gestört ist.
Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen:
Bei der Frage, ob Online-Bewertungen als Grund zur Ablehnung geeignet sind, gibt es unterschiedliche Meinungen:
Die Ablehnung muss schnell und schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Dort müssen die Gründe genannt werden, warum die Begutachtung durch den bestimmten Arzt nicht möglich oder zumutbar ist. Es ist wichtig, dass die Ablehnung nicht den Eindruck erweckt, man lehne die Begutachtung durch diesen Gutachter grundsätzlich ab. Man sollte nicht leichtfertig ablehnen, da das Nachteile bringen kann (längere Verfahrenszeiten, …).
Obwohl es oft nicht funktioniert, kann man der Deutschen Rentenversicherung Vorschläge für andere Gutachter machen.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Ablehnung nicht akzeptiert, sollte man über professionelle Hilfe nachdenken. Um Nachteile im Verfahren zu vermeiden (z. B. fehlende Mitwirkung), sollte man der Einladung des Gutachters folgen.
Die umstrittene Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN) kann nützlich sein, wenn man einen Gutachter ablehnen möchte. Die DGN hat 13.000 Mitglieder und ist die größte neurologische Fachgesellschaft in Europa.
Man kann die Stellungnahme für verschiedene Argumente nutzen. Dabei sollte man gut überlegen, wie man argumentiert, denn das Argument könnte im Klageverfahren gegen einen verwendet werden. Ob die Deutsche Rentenversicherung dem Argument zustimmt, wird von Fall zu Fall entschieden.
Für jedes Argument gibt es einen Musterbrief. Diese Briefe sollte man nicht ohne Änderungen versenden.
Die DGN sagt, dass sie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) nicht als ein rein neurologisches Krankheitsbild sieht. Sie schreibt, dass es „bisherige Erkenntnisse [gibt], dass immunologische Faktoren keine wichtige Rolle bei ME/CFS spielen“.
Daraus folgt, dass eine Begutachtung nur durch einen Neurologen nicht passend ist.
Die DGN sieht immunologische Faktoren nicht als wichtig, lehnt Immuntherapien ab und akzeptiert keine brauchbaren Biomarker.
Diese Sichtweise ist sehr anders als die aktuellen internationalen Richtlinien und wird von Wissenschaftlern, Fachärzten und Patientenverbänden stark kritisiert. Daher gibt es gute Gründe, an der Unvoreingenommenheit eines Gutachters, der Mitglied der DGN ist, zu zweifeln.
Die DGN hat in ihrer Stellungnahme erklärt, dass ME/CFS kein typisches neurologisches Krankheitsbild ist. Man betont, dass auch andere Fachrichtungen wichtig sind.
Das lässt darauf schließen, dass ein Gutachter ohne Wissen über ME/CFS nicht gut genug qualifiziert ist, um die Beschwerden richtig zu beurteilen.