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Die gesetzliche Krankenkasse hilft, Kosten für medizinische Behandlungen, Hilfsmittel und Krankengeld zu bezahlen.
Ein wichtiger Hinweis zum Umgang mit Krankenkassen ist: Versuchen Sie, nicht telefonisch zu kommunizieren. Telefonate sind schwer nachweisbar und können zu Missverständnissen führen. Schreiben Sie lieber Briefe oder nutzen Sie ein gesichertes Online-Postfach. Das ist oft besser, um Ihre Rechte zu schützen und Aussagen festzuhalten.
Der Artikel Telefoniere nicht mit der Krankenkasse erklärt die Gründe für diesen Rat ausführlich.
Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann man Ansprüche auf Krankengeld haben. Dieses wird in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für die gleiche Krankheit gezahlt.
Wichtig ist, dass die Krankschreibung durch den Arzt fortlaufend und ununterbrochen ist (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Ansonsten kann der Anspruch auf Krankengeld für diese Krankheit verloren gehen.
Während man Krankengeld erhält, kann die Krankenkasse eine medizinische Rehabilitation anregen oder anordnen. Wenn kein Antrag auf Reha gestellt wird, kann das Krankengeld eingestellt werden.
Genauere Informationen finden Sie in den Artikeln Reha und Reha-Anordnung. Betroffene sollten vor dem Antrag eine fachkundige Beratung einholen und prüfen lassen, ob eine Reha medizinisch sinnvoll und zumutbar ist.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich und kann zu weniger Kosten führen, wenn der Zusatzbeitrag niedriger ist.
Dabei gibt es jedoch wichtige Punkte zu beachten:
* Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegehilfen müssen bei der neuen Krankenkasse neu beantragt werden. * Verordnungen für Ergo- und Physiotherapie müssen vom Arzt neu ausgestellt werden. * Genehmigungen für Off-Label-Behandlungen verfallen. * Bereits bewilligte Pflegegrade bleiben bestehen (die neue Krankenkasse beauftragt oft erneut den Medizinischen Dienst).
Ein Wechsel kann viel Aufwand und zusätzliche Belastungen mit sich bringen. Daher sollte man gut überlegen.
Eine Off-Label-Anwendung bedeutet, dass ein Medikament außerhalb der genehmigten Anwendungsgebiete, Dosierungen, Altersgruppen oder Indikationen verwendet wird. Viele Medikamente für ME/CFS gehören dazu.
Krankenkassen müssen in der Regel die Kosten für diese Medikamente nicht übernehmen.
Der Artikel Off-Label-Medikamente erklärt die Hintergründe und bietet Ansätze, um bei der Kostenübernahme zu helfen.