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a-z:merkzeichen-b [13.12.2025 11:20] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1a-z:merkzeichen-b [06.10.2026 12:07] (aktuell) – [Prompt] sven
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 +~~META:
 +portals = portal:schwerbehinderung
 +&az_titles = Merkzeichen B;Schwerbehinderung, Merkzeichen B
 +~~
 ====== Merkzeichen B ====== ====== Merkzeichen B ======
  
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 Es ist nicht ausreichend, wenn die Hilfe nur im Einzelfall erforderlich ist. Es ist nicht ausreichend, wenn die Hilfe nur im Einzelfall erforderlich ist.
  
-Zwingende zusätzliche Voraussetzung für das Merkzeichen B ist das [[merkzeichen_g|Merkzeichen G]] („erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“), Gl („gehörlos“) oder H („hilflos“). Ohne eines dieser Merkzeichen ist die Vergabe des Merkzeichens B grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn die Notwendigkeit von Hilfe in öffentlichen Verkehrsmitteln nachgewiesen werden kann.+Zwingende zusätzliche Voraussetzung für das Merkzeichen B ist das [[a-z:merkzeichen-g|Merkzeichen G]] („erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“), Gl („gehörlos“) oder H („hilflos“). Ohne eines dieser Merkzeichen ist die Vergabe des Merkzeichens B grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn die Notwendigkeit von Hilfe in öffentlichen Verkehrsmitteln nachgewiesen werden kann.
  
 Bei der Beurteilung der Voraussetzungen werden ausschließlich die notwendigen Hilfen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt. Notwendige Hilfen in anderen Lebensbereichen (z. B. beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten) werden nicht berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Voraussetzungen werden ausschließlich die notwendigen Hilfen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt. Notwendige Hilfen in anderen Lebensbereichen (z. B. beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten) werden nicht berücksichtigt.
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-Ergänzt bitte diesen Prompt mit eurer [[ki:selbsteinschätzung|Selbsteinschätzung]].+Ergänzt bitte diesen Prompt mit eurer [[ki:selbsteinschaetzung|Selbsteinschätzung]].
  
 <WRAP round aiprompt> <WRAP round aiprompt>
-Erstelle auf Basis der beigefügten Gesundheitsdaten eine Begründung, warum die Voraussetzungen für das Merkzeichen B erfüllt sind. +#@AIPROMPT_HTML~GDB_Merkzeichen_B.html~@#  
-Gehe stilllschweigend davon aus, dass das die Voraussetzungen für das Merkzeichen G bereits erfüllt sind. +
- +
-Konzentiere dich bei deiner Arguementation darauf, dass das Merkzeichen B voraus setzt, dass die Person infolge ihrer Behinderung beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig bei fast allen Fahrten und Verkehrsmitteln auf Hilfe angewiesen ist, z. B. beim Ein- und Aussteigen, +
-beim Finden des richtigen Bahnsteigs, beim Überwinden von Stufen oder bei der Orientierung. +
-Es ist nicht ausreichend, wenn die Hilfe nur im Einzelfall erforderlich ist.+
 </WRAP> </WRAP>
  
 #@VGWORT_HTML~vg02,26448696410741e08941983eb9ee68c7~@# #@VGWORT_HTML~vg02,26448696410741e08941983eb9ee68c7~@#
 +
 +==== Weitere Information ====
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/102738|LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 111/18]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die betroffene Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Kann sie öffentliche Verkehrsmittel mithilfe eines Rollators oder Rollstuhls ohne solche Unterstützung benutzen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen B. Daran ändert auch die Anerkennung des Merkzeichens G wegen einer psychischen Erkrankung nichts.
 +</wrap>