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Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU

Die Begriffe Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können verwirrend sein. Es gibt viele Missverständnisse.

Diese Leistungen hängen nicht direkt voneinander ab. Das bedeutet, unterschiedliche Gründe sind wichtig, damit man diese Leistungen bekommt.

System Bewertungskriterium
Grad der Behinderung (GdB) Einschränkung an der Teilhabe
Pflegegrad Notwendiger Hilfebedarf im täglichen Leben
Erwerbsminderungsrente Unfähigkeit, für 3 oder 6 Stunden in einem beliebigen Beruf zu arbeiten
Private Berufsunfähigkeitsversicherung Meistens Unfähigkeit, den letzten Beruf mindestens zur Hälfte auszuüben (quantitativer Grund) oder keine wichtigen Aufgaben im Beruf mehr ausführen zu können (qualitativer Grund)
Berufskrankheit Eine berufliche Einwirkung führt zu einer Erkrankung oder verschlimmert diese. Die Krankheit muss die Arbeit beeinträchtigen.
Arbeitsunfall Ein klar abgegrenztes Ereignis in der Arbeit führt zu einer Gesundheitsschädigung. Diese muss die Arbeitsfähigkeit einschränken.

Es gibt fast keinen Automatismus. Das bedeutet, dass ein GdB von 80 nicht automatisch zu einer Erwerbsminderung führt.

Hier sind einige Beispiele, die zeigen, dass es keine festen Abhängigkeiten gibt:

Beispiel Beschreibung Erfüllte Kriterien
Pflegegrad ohne hohen GdB Eine ältere Person hat körperliche Probleme. Sie braucht Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Essen, hat aber keine schwere Krankheit. Pflegegrad (hoher Hilfebedarf)
kein GdB (keine schwere Gesundheitsstörung)
Hoher GdB ohne Pflegegrad Eine Person hat eine schwere Sehbehinderung oder ist gehörlos. Sie kann im Alltag selbstständig sein und braucht keine Pflege. GdB (dauerhafte Behinderung)
kein Pflegegrad (keine tägliche Hilfe nötig)
Erwerbsminderungsrente ohne Pflegegrad Eine Person hat schwere Depressionen und kann nicht mehr arbeiten. EMR (weniger als 3 Stunden täglich)
Kein Pflegegrad, weil keine Hilfe nötig ist
Berufsunfähigkeit ohne Erwerbsminderung Ein Chirurg hat eine Handverletzung und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. BU (er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben)
Keine EMR (andere Arbeiten sind möglich)
kein GdB, kein PG

EMR & BU

Eine Ausnahme gibt es bei der Kombination von Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Manchmal besagt der Vertrag, dass eine Erwerbsminderungsrente auch die Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit erfüllt. Das hängt aber von den Vertragsbedingungen ab.

In der Praxis gibt es manchmal Fälle, in denen die Erwerbsminderungsrente genehmigt wurde, die Versicherung aber die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnt.

Nutzung zur Glaubhaftmachung

Auch wenn diese Leistungen formal nicht voneinander abhängen, kann eine bereits genehmigte Leistung (GdB, EMR, PG) als Nachweis für Einschränkungen dienen.

Es ist oft sinnvoll, bereits genehmigte Leistungen und Gutachten bei neuen Anträgen beizufügen.

Eine Bewilligung zeigt, dass eine Behörde geprüft hat, ob die wichtigen Kriterien erfüllt sind. Diese Entscheidung dokumentiert, dass es Einschränkungen gibt. Eine Bewilligung kann dabei helfen, in anderen Verfahren nachzuweisen, dass es erhebliche Einschränkungen gibt. Ob eine Bewilligung für eine andere Leistung nützlich ist, hängt von den Umständen ab.

Weitere Links:

Weitere Informationen

[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24

Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3

[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23

Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22

Das Pflegegutachten des MDK zeigt nicht, dass die Erwerbsfähigkeit gesenkt ist. Die Prüfung für Pflegebedürftigkeit ist anders als die für Erwerbsminderung. Zudem basieren solche Gutachten oft nur auf Angaben ohne ärztliche Beteiligung.

LSG Sachsen-Anhalt L 1 P 2/22

Die schwere der Erkrankung oder Behinderung ist nicht entscheidend. Wichtig sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die Selbstständigkeit einschränken. Ein GdB von 60 sagt nichts darüber aus, ob jemand pflegebedürftig ist.