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 ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ======
  
-Das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen, steht in verschiedenen Gesetzen. Je nach Situation hat man unterschiedliche Rechte. +Das Recht auf Einsicht in persönliche Daten steht in verschiedenen Gesetzen. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Ansprüche.
- +
-Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten erklärt.+
  
 +Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten.
  
 ===== Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X ===== ===== Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X =====
-Nach [[law:sgb_10:25#abs_1|§ 25 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)]] haben Personen in einem Verwaltungsverfahren das Recht, ihre Akten einzusehen.+Nach [[law:sgb_10:25#abs_1|§ 25 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)]] dürfen Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens die Akten, die sie betreffen, einsehen.
  
-Diese Regelung gilt besonders im Sozialrecht (z.B. bei Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Medizinischer Dienst usw.).+Das gilt besonders im sozialrechtlichen Bereich (z.B. Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Medizinischer Dienst, ...).
  
-Die Akteneinsicht findet meistens in den Räumen der Behörde statt. Man kann aber auch die Behörde bitten, die Unterlagen zu schicken. Rechtsanwälte bekommen die Akten normalerweise in ihr Büro gesendet.+In der Regel schauen Betroffene direkt in der Behörde in die Akten. Man kann aber auch die Behörde bitten, die Unterlagen zu schicken. Rechtsanwälte bekommen die Akte normalerweise in ihre Kanzlei geschickt.
 [[akteneinsicht-muster|Beispieltext für eine Akteneinsicht]] [[akteneinsicht-muster|Beispieltext für eine Akteneinsicht]]
  
-In besonderen Ausnahmefällen können Unterlagen nach [[law:sgb_10:25#abs_2|§ 25 Abs. 2 SGB X]] von einem Arzt oder einem Behördenmitarbeiter erklärt werden. Das kann nötig sein, wenn durch das Lesen der Unterlagen gesundheitliche Probleme entstehen könnten (z.B. Retraumatisierung oder Selbstverletzung). Auch in diesem Fall hat man das Recht auf alle Unterlagen.+In Ausnahmefällen erklären Ärzte oder Mitarbeiter der Behörde die Unterlagen. Zum Beispiel, wenn das Lesen der Unterlagen gesundheitsschädlich sein könnte (z.B. Retraumatisierung, Selbstverletzung, ...). Auch in diesem Fall hat man das Recht auf alle Unterlagen.
  
-Nach [[law:sgb_10:25#abs_5|§ 25 Abs. 5 SGB X]] "können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst machen oder sich Kopien von der Behörde geben lassen". Für Kopien kann die Behörde normalerweise 50 Cent pro Seite verlangen. Man darf in der Regel auch Fotos der Seiten, z.B. mit dem Handy, machen. +Nach [[law:sgb_10:25#abs_5|§ 25 Abs. 5 SGB X]] "dürfen die Beteiligten Auszüge oder Kopien selbst machen oder sich Kopien von der Behörde geben lassen". Für Kopien kann die Behörde normalerweise 50 Cent pro Seite verlangen. Oft darf man die Seiten auch mit dem Handy fotografieren.
  
 ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ===== ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) =====
-Nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15 DSGVO]] hat jeder das Recht auf Auskunft von den Stellen, die persönliche Daten verarbeiten.+Laut [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15 DSGVO]] hat man ein allgemeines Recht auf Auskunft bei allen, die persönliche Daten verarbeiten.
  
-Dieser Anspruch gilt nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für Unternehmen, Krankenhäuser oder Versicherungen.+Dieses Recht gilt nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für Unternehmen, Krankenhäuser oder Versicherungen.
  
-Die Auskunft umfasst:+Der Auskunftsanspruch umfasst:
  
   * die verarbeiteten persönlichen Daten,   * die verarbeiteten persönlichen Daten,
   * den Zweck der Verarbeitung,   * den Zweck der Verarbeitung,
-  * die Empfänger oder Kategorien von Empfängern,+  * die Empfänger oder Arten von Empfängern,
   * die Speicherdauer,   * die Speicherdauer,
   * sowie das Recht auf eine Kopie der Daten.   * sowie das Recht auf eine Kopie der Daten.
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 Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und muss innerhalb eines Monats gegeben werden. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und muss innerhalb eines Monats gegeben werden.
  
-Ein Generator für Auskunftsersuchen ist [[[[tools:dsgvo|hier]] zu finden]].+Ein Generator für Auskunftsersuchen ist [[[[tools:dsgvo|hier]] zu finden.
  
 ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB =====
-Im medizinischen Bereich regelt [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html|§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]] das Recht von Patienten auf Einsicht in ihre Patientenakte. Dieses Recht gilt unabhängig von der Behandlung und bezieht sich auf alle Unterlagen, die während der Behandlung gesammelt wurden.+Im medizinischen Bereich regelt [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html|§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]] das Recht von Patienten auf Einsicht in ihre Patientenakte. Dieses Recht gilt unabhängig von der Behandlung und betrifft alle Unterlagen, die zur Behandlung gehören.
  
-Die Einsicht kann manchmal verweigert oder eingeschränkt werden, z.B. aus therapeutischen Gründen. Außerdem kann der Arzt für Kopien der Akte eine angemessene Gebühr verlangen.+Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen notwendig ist. Außerdem kann der Arzt für Kopien der Akte eine angemessene Gebühr verlangen.
  
-Wenn ein Arzt sich weigert, kann man ihm den entsprechenden Artikel aus dem [[https://www.aerzteblatt.de/archiv/behandlungsakte-recht-auf-kostenfreie-kopie-f1bb1aa0-7fa9-4970-9fe2-40dd18e24d45|Ärzteblatt]] schicken.+Falls ein Arzt sich weigert, kann man den entsprechenden Artikel aus dem [[https://www.aerzteblatt.de/archiv/behandlungsakte-recht-auf-kostenfreie-kopie-f1bb1aa0-7fa9-4970-9fe2-40dd18e24d45|Ärzteblatt]] schicken.
  
-Falls das nicht hilft, kann man eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer einreichen.+Wenn das nicht hilft, kann man eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer einreichen.
  
 ===== Gegenüberstellungen ===== ===== Gegenüberstellungen =====
 ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft ==== ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft ====
-Für einen Vergleich von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO schauen Sie bitte auf [[https://ws-compliance.de/sozialdatenschutz-akteneinsichtsrecht-vs-auskunftsrecht/|diesen Artikel]].+Für eine detaillierte Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO siehe [[https://ws-compliance.de/sozialdatenschutz-akteneinsichtsrecht-vs-auskunftsrecht/|diesen Artikel]].
  
 ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ==== ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ====
-§ 630g BGB hat spezielle Regeln für medizinische Behandlungen. Art. 15 DSGVO bietet jedoch oft umfassendere und kostenlose Zugang zu den Daten: +Während § 630g BGB spezielle Regeln für medizinische Behandlungen hat, bietet Art. 15 DSGVO oft einen umfassenderen Zugang zu den Daten:
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-Nach DSGVO hat man das Recht auf eine kostenlose Kopie der Daten.+
  
-Die Einsicht beschränkt sich nicht nur auf die Patientenakte, sondern gilt für alle verarbeiteten Gesundheitsdaten.+Sowohl nach DSGVO als auch nach § 630g BGB hat man das Recht auf eine kostenlose Kopie der Daten.
  
-Deshalb kann es sinnvoll sein, sich im medizinischen Bereich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und kostenfreie Auskunft zu bekommen, besonders wenn digitale Daten, Laborwerte oder andere Notizen angefragt werden sollen.+Die Einsicht bezieht sich nicht nur auf die Patientenakte, sondern auf alle verarbeiteten Gesundheitsdaten.
  
 +Deshalb kann es sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um vollständige und kostenlose Auskunft zu erhalten - besonders, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder andere Notizen angefragt werden.
 [[a-z:auskunft_patientenakte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]]  [[a-z:auskunft_patientenakte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]]