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Barrierefreie Kommunikation
Das Gesetz sagt, dass Behörden einfach und klar sprechen sollen. Das gilt, wenn sie mit Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung reden. Wenn diese Sprache nicht reicht, müssen die Behörden Leichte Sprache benutzen.
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache BGG
(1) Behörden sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache reden. Wenn gewünscht, sollen sie Bescheide, Allgemeinverfügungen, Verträge und Formulare einfach erklären.
(2) Wenn die Erklärung nicht reicht, sollen Behörden auf Wunsch Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, Verträge und Formulare in Leichter Sprache erklären.
Einfache Sprache ist klar und leicht zu verstehen. Sie hat kurze Sätze und einfache Wörter. So werden komplexe Inhalte einfacher.
Leichte Sprache ist noch einfacher. Sie hat feste Regeln und ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder weniger guten Lesefähigkeiten gedacht.
Auch wenn ME/CFS rechtlich nicht als geistige oder seelische Behinderung gilt, haben Betroffene durch Symptome wie Brainfog, Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen ähnliche Probleme beim Verstehen und Kommunizieren.
Deshalb kann es sinnvoll sein, sich auf § 11 BGG zu beziehen und Behörden oder andere öffentliche Stellen um eine einfache oder leicht verständliche Sprache zu bitten.
Vorgehen in der Praxis
In Briefen oder Anträgen sollte erklärt werden, dass man aufgrund von ME/CFS große Probleme beim Denken hat. Diese Probleme machen es schwer, die normale Sprache der Behörden zu verstehen.
Man sollte deutlich sagen, dass man auf § 11 BGG hinweist und um Mitteilungen in einfacher oder leichter Sprache bittet.
Auch wenn das Gesetz nur für Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen gilt, können Behörden im Sinne der Inklusion und Barrierefreiheit auch andere Anträge anerkennen.
Eine ärztliche oder psychologische Bestätigung von den kognitiven Schwierigkeiten kann helfen.
Ein Brief an die Behörde könnte so aussehen:
Bitte um Kommunikation in einfacher und verständlicher Sprache gemäß § 11 BGG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen meiner Erkrankung ME/CFS habe ich starke Probleme beim Denken, auch „Brainfog“ genannt, sowie beim Konzentrieren und Verstehen. Diese Probleme machen es mir schwer, längere oder komplizierte Schreiben zu lesen und zu verstehen.
Ich bitte Sie darum, mir Schreiben und Mitteilungen in einfacher und verständlicher Sprache zu schicken. Ich beziehe mich dabei auf § 11 Abs. 1 BGG. Behörden müssen in einfacher Sprache mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen kommunizieren.
Obwohl meine Probleme nicht nur „geistig“ oder „seelisch“ sind, habe ich ähnliche Schwierigkeiten, die eine barrierefreie Kommunikation nötig machen.
Ich bitte Sie, diese Regelung auch für mich anzuwenden, um Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern.
Falls nötig, kann ich eine ärztliche Bescheinigung über meine kognitiven Probleme durch ME/CFS beilegen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen