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Mythos Verschlimmerungsantrag
Viele Menschen wissen nicht, dass es das Wort „Verschlimmerungsantrag“ offiziell nicht gibt.
Stattdessen gibt es immer einen Antrag auf Neufeststellung des GdB.
Bei der Prüfung wird der Grad der Behinderung (GdB) neu bewertet. Das passiert mit den aktuellen medizinischen Unterlagen und Befundberichten. Die zuständige Behörde schaut nicht nur auf die neuen oder schlechter gewordenen Beeinträchtigungen. Sie betrachtet die gesamte gesundheitliche Situation.
Das kann dazu führen, dass der GdB höher oder niedriger wird. Auch die bisherigen Teil-GdB können überprüft werden. Wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat oder alte Bewertungen nicht mehr stimmen, kann das auch neue Folgen haben.
Deshalb sollte man vor dem Antrag gut überlegen. Gibt es eine realistische Chance auf eine Erhöhung? Was ist das Risiko einer Herabstufung? Das sollte man abwägen.
Hilfreich ist es, vorher einen Blick in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) zu werfen. Dort steht, welche GdB-Werte für bestimmte Funktionsbeeinträchtigungen gelten. Anhand der Einschränkungen durch die jeweiligen Erkrankungen kann man besser einschätzen, welcher GdB möglich ist und ob ein Antrag Erfolg haben kann.
Der Artikel GdB-Höhe zeigt GdB-Werte, die in Gerichtsprozessen festgelegt wurden.