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Korrektur falscher Diagnosen
Gerade bei ME/CFS gibt es oft Fehldiagnosen. Viele Betroffene gehen jahrelang zu Ärzten, bevor die echte Ursache ihrer Beschwerden erkannt wird. Häufige Fehldiagnosen sind Depression, Burnout oder psychosomatische Störung. ME/CFS ist jedoch eine chronische Krankheit, die auch von der WHO als neurologische Krankheit anerkannt wird.
Die folgende Grafik zeigt, wo im System der gesetzlichen Krankenkassen Daten fließen.
Die nächsten Abschnitte zeigen, wo man Korrekturen vornehmen kann.
Arzt / Facharzt / Krankenhäuser
Gespeicherte Daten
- Diagnosen, Befunde, Laborergebnisse, Behandlungsverläufe
- Arztbriefe, Überweisungen, Therapieempfehlungen
Möglichkeiten zur Korrektur
In einer Veröffentlichung des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein steht in Kapitel 4.5.3:
Betroffene Personen haben das Recht, von den Verantwortlichen (z.B. Arztpraxen) sofort die Korrektur ihrer falschen personenbezogenen Daten zu verlangen. Das steht in der Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten müssen jedoch objektiv falsch sein. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel der Name, die Adresse oder das Geburtsdatum falsch sind.
Anders ist es bei persönlichen Wahrnehmungen und Einschätzungen. Dazu gehören auch Diagnosen. Wenn ein Arzt eine falsche Diagnose stellt, müssen diese Daten in der Patientenakte bleiben. Es gibt die Pflicht zur vollständigen Dokumentation der Behandlung. Alle Entscheidungen, auch falsche, müssen dokumentiert werden, damit die Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, was passiert ist. Betroffene Patientinnen und Patienten haben jedoch das Recht, die Verarbeitung der angefochtenen Daten einzuschränken und eine Gegendarstellung abzugeben.
__ § 630f BGB__ (1) […] 2 Berichtigungen und Änderungen in der Patientenakte sind nur erlaubt, wenn klar bleibt, wann sie gemacht wurden. 3 Das gilt auch für elektronische Patientenakten.
Die Möglichkeiten zur Korrektur von Diagnosen sind also begrenzt. Man hat nur realistische Chancen, wenn der Arzt bereit ist, die Diagnose zu ändern.
Der Arzt kann bestätigen, dass die Diagnose im Behandlungsverlauf falsch war. Diese Bestätigung kann zur Patientenakte hinzugefügt oder als Stellungnahme verfasst werden.
Beispiele für solche Stellungnahmen findet ihr z.B. auf dieser Webseite.
Kassenärztliche/Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV/KZV)
Gespeicherte Daten
- Abrechnungsdaten der Vertragsärzte (ICD-Codes, Leistungszeiträume)
Möglichkeiten zur Korrektur
Die Kassenärztlichen Vereinigungen verweisen auf die Krankenkasse oder auf die Ärzte.
Krankenkasse
Gespeicherte Daten
- Diagnosen, Befunde, Laborergebnisse, Behandlungsverläufe
- Arztbriefe, Überweisungen, Therapieempfehlungen
Möglichkeiten zur Korrektur
Die Krankenkassen müssen auf Antrag der Versicherten die Diagnosedaten, die ihnen übermittelt wurden und deren Unrichtigkeit durch einen Arzt belegt wird, in berichtigter Form verwenden.
Für die Korrektur ist ein Antrag bei der Krankenkasse nötig, zusammen mit einem ärztlichen Nachweis über die falsche Diagnose. Der ärztliche Nachweis wird in der Regel von dem Arzt oder Krankenhaus ausgestellt, das die ursprüngliche Diagnose gemacht hat.
Einige Krankenkassen haben dafür schon Formulare.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Gespeicherte Daten
- Diagnosen, Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne
- Dokumente verschiedener Einrichtungen
- Abrechnungsdaten der Vertragsärzte
Dokumente in der ePA können vom Nutzer gelöscht werden. Sie bleiben aber in den Patientenakten der Ärzte oder Krankenhäuser. Ein Löschen verhindert nur, dass neue Ärzte auf diese Dokumente zugreifen können.
Die Diagnosen in den Abrechnungsdaten müssen über die Krankenkasse korrigiert werden.