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Kosten und Rechtsschutz

Behördliche Anträge können abgelehnt werden oder nur teilweise bewilligt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Finanzierung rechtlicher Unterstützung in Deutschland. Er ersetzt jedoch keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.

Beispiele sind:

In der Regel kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn nötig, kann man anschließend klagen. Die erste Begutachtung durch das Gericht wird normalerweise von der Staatskasse bezahlt (§106 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Sollte ein Gegengutachten erforderlich sein, können dafür häufig Kosten im mittleren vierstelligen Bereich entstehen (§109 SGG). Wenn die Klage abgewiesen wird, kann man in die zweite Instanz gehen. Antrag und Widerspruch können auch ohne Anwalt eingereicht werden. Vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz normalerweise kein Anwalt erforderlich. Ob Unterstützung von einem Anwalt sinnvoll ist, hängt von der Schwierigkeit des Falls ab.

Hier sind die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und die dazugehörigen Kosten zusammengefasst:

Selber zahlen

Für Rechtsanwälte im Sozialrecht fallen in der Regel Kosten im mittleren dreistelligen Bereich an. Gerichtskosten fallen keine an. Wenn kein Gegengutachter beauftragt wird, muss man bei einer Niederlage nur den eigenen Anwalt bezahlen. Details im Artikel Anwaltskosten im Sozialrecht.

Für die erste Instanz besteht beim Sozialgericht kein Anwaltzwang. Man kann also auch ohne Anwalt klagen, wodurch die Kosten ohne Gegengutachter praktisch auf 0 € sinken.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag Kosten im Widerspruchs- oder Klageverfahren und für ein Gutachten nach § 109 SGG abdecken. Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen angegeben.

Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich beim Beginn des Versicherungsfalls und bei Wartzeiten. Vor einem Abschluss sollte man schriftlich klären, ab wann und für welche Schritte man Schutz hat.

Gute Rechtsschutzversicherungen sollten das Sozialrecht und bereits Widersprüche abdecken, eine freie Wahl des Anwalts erlauben, keine Wartezeit für Sozialrecht haben und die Kosten für den Gegengutachter übernehmen.

Wenn man innerhalb von zwölf Monaten zwei Leistungsfälle hat (z.B. Widersprüche oder Klagen), kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Ein Widerspruch und eine Klage gegen denselben Bescheid zählen in der Regel nur als ein Leistungsfall. Diese Regelung sollte man beachten, besonders wenn man mehrere Anträge stellen will.

Klagen im Sozialrecht sind, wie oben beschrieben, verglichen mit anderen Bereichen kostengünstig. Teuer wird es erst mit einem Gegengutachter nach §109 SGG.

Wenn man bereits einen Anwalt hat, den man im Fall der Fälle beauftragen möchte, kann es sinnvoll sein, die Wahl der Rechtsschutzversicherung mit dieser Kanzlei zu besprechen.

Die Stiftung Warentest/Finanztest hat Rechtsschutzversicherungen im Heft 02/2025 getestet. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann auf Basis der oben genannten Anforderungen eine Empfehlung aussprechen.

Sozialverbände / Gewerkschaften

Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland sowie einige Gewerkschaften bieten mit ihren Anwälten Unterstützung bei Widersprüchen und Klagen an. Manchmal wird die Unterstützung jedoch nur gewährt, wenn man schon länger Mitglied ist. Neben dem Mitgliedsbeitrag und einer kleinen Pauschale (<100€) können die Kosten für den Gegengutachter selbst zu zahlen sein.

Berichte von Betroffenen zeigen oft unterschiedliche Qualitäten bei der Beratung und Prozessvertretung. Oft werden die Betroffenen nicht eingebunden, was bedeutet, dass sie keinen Einfluss auf die Stellungnahmen oder Klagen haben.

Eine Mitgliedschaft in Sozialverbänden und Gewerkschaften kann dazu führen, dass man keinen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe hat.

Beratungshilfe

Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können und keine andere Möglichkeit haben, können Beratungshilfe beantragen. Die Gewährung von Beratungshilfe ist jedoch an strenge Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Sie unterstützt vor und während des Antragsverfahrens sowie im Widerspruchsverfahren und auch bei der Erstellung von Schreiben. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung schließt die Beratungshilfe aus. Daher ist abzuwägen, ob man eine Rechtsschutzversicherung abschließt oder sich auf die Beratungshilfe verlässt. Außer in Bremen, Hamburg und Berlin kann der Anwalt für die Beratungshilfe frei gewählt werden.

Weiterführende Links:

Prozesskostenhilfe

Bedürftige Personen können für Klagen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese Hilfe deckt die Anwaltskosten und Gerichtskosten ab, nicht aber die Kosten für einen Gegengutachter.

Weiterführende Links:

Vergütung Rechtsanwälte

Da die Vergütung für Anwälte im Sozialrecht niedrig ist, rechnen nicht alle Anwälte nach der Gebührenordnung ab. Manche rechnen nach Stunden oder verlangen eine einmalige Gebühr für das Studium medizinischer Unterlagen.

Alle Kosten, die über die Gebührenordnung hinausgehen, werden weder von der Rechtsschutzversicherung noch von der Prozesskostenhilfe übernommen und müssen selbst bezahlt werden. Die Anwälte sollten jedoch frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen und eine Honorarvereinbarung vorlegen.

Der Artikel Rechtsanwaltskosten erklärt, was Anwälte nach der Gebührenordnung abrechnen können.