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Kosten und Rechtsschutz
Behördliche Anträge können abgelehnt oder nur teilweise bewilligt werden. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Finanzierung von rechtlicher Unterstützung in Deutschland. Der Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Versicherungsberatung.
Beispiele sind:
- Zu niedriger GdB bei dem Antrag auf Schwerbehinderung
- Ablehnung oder zu niedriger Pflegegrad
- Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
- Ablehnung eines Hilfsmittels.
In der Regel kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und wenn nötig eine Klage. Die erste Begutachtung durch das Gericht wird in der Regel von der Staatskasse bezahlt (§106 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Wenn ein Zweit- oder Gegengutachten nötig ist, können dafür häufig hohe Kosten anfallen (§109 SGG). Wenn die Klage abgelehnt wird, kann man in die zweite Instanz gehen.
Antrag und Widerspruch kann man auch ohne Anwalt machen. Vor dem Sozialgericht braucht man in der ersten Instanz normalerweise keinen Anwalt. Ob man einen Anwalt braucht, hängt vom Einzelfall ab.
Hier sind die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten:
Selber zahlen
Für Anwälte im Sozialrecht fallen normalerweise Kosten im mittleren dreistelligen Bereich an. Gerichtskosten gibt es keine. Wenn kein Zweitgutachter beauftragt wird, muss man nur den eigenen Anwalt bezahlen, wenn man verliert. Details dazu gibt es im Artikel Anwaltskosten im Sozialrecht.
Bei der ersten Instanz im Sozialgericht braucht man keinen Anwalt, sodass die Kosten ohne Zweitgutachter praktisch 0 € betragen.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag Kosten im Widerspruchs- oder Klageverfahren und für ein Gutachten nach § 109 SGG abdecken. Der Umfang, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen.
Die Versicherungsbedingungen können sich unterscheiden, besonders beim Beginn des Versicherungsfalls und bei Wartezeiten. Vor dem Abschluss sollte man klären, ab wann und für welche Schritte man geschützt ist.
Gute Rechtsschutzversicherungen sollten das Sozialrecht abdecken, auch die Widersprüche. Man sollte einen Anwalt frei wählen können und keine Wartezeit für Sozialrecht haben. Außerdem sollten die Kosten für den Zweitgutachter übernommen werden.
Wenn man zwei Leistungsfälle (z.B. Widersprüche oder Klagen) innerhalb von zwölf Monaten hat, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Ein Widerspruch und eine Klage gegen denselben Bescheid zählen normalerweise nur als ein Leistungsfall. Das ist wichtig, wenn man mehrere Anträge stellen möchte und gegen die Entscheidungen rechtlich vorgehen will.
Klagen im Sozialrecht sind in der Regel günstig. Teuer wird es erst mit einem Zweitgutachter nach §109 SGG.
Wenn man einen bestimmten Anwalt bevorzugt, kann man mit der Kanzlei reden, welche Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.
Stiftung Warentest/Finanztest hat Rechtsschutzversicherungen im Heft 02/2025 getestet. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung geben.
Sozialverbände / Gewerkschaften
Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder Sozialverband Deutschland und auch einige Gewerkschaften helfen mit ihren Anwälten bei Widersprüchen und Klagen. Manchmal bekommt man die Hilfe aber nur, wenn man schon länger Mitglied ist.
Neben dem Mitgliedsbeitrag und einer kleinen Pauschale (<100€) muss man möglicherweise die Kosten für den Zweitgutachter selbst zahlen.
Berichte von Betroffenen zeigen, dass die Qualität bei der Beratung unterschiedlich ist. Oft werden die Betroffenen nicht in Entscheidungen einbezogen, sodass sie keinen Einfluss auf die Stellungnahmen oder Klagen haben.
Eine Mitgliedschaft in Sozialverbänden oder in der Rechtsschutz von Gewerkschaften kann dazu führen, dass man keinen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe hat.
Beratungshilfe
Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können und keine andere Möglichkeit haben, können Beratungshilfe beantragen. Die Anmeldung ist aber an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Beratungshilfe unterstützt bei Anträgen und Widersprüchen. Auch beim Schreiben wird Hilfe gegeben. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man keine Beratungshilfe bekommen.
Außer in Bremen, Hamburg und Berlin kann man den Anwalt für die Beratungshilfe frei wählen.
Weiterführende Links:
| Information inkl. Vorab-Check | https://service.justiz.de/beratungshilfe |
| Antrag | https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf |
Prozesskostenhilfe
Bedürftige Personen können für Klagen Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe deckt die Gebühren für Anwälte und Gerichtskosten, aber nicht die Kosten für einen Zweitgutachter.
Weiterführende Links:
Vergütung Rechtsanwälte
Anwälte im Sozialrecht bekommen in der Regel wenig Geld. Nicht alle Anwälte rechnen nach der Gebührenordnung ab. Manche Anwälte verlangen eine Gebühr für die Stunde oder eine einmalige Gebühr für das Studieren von Unterlagen.
Kosten, die über die Gebührenordnung hinausgehen, werden von der Rechtsschutzversicherung oder der Prozesskostenhilfe nicht übernommen und müssen selbst gezahlt werden. Die Anwälte müssen aber frühzeitig darüber informieren und eine Honorarvereinbarung vorlegen.
Im Artikel Rechtsanwaltskosten steht, was Anwälte nach der Gebührenordnung verlangen dürfen.