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Merkzeichen aG
Zusammenfassung
Das Merkzeichen „aG“ bedeutet „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Es steht im Schwerbehindertenausweis. Es wird eingetragen, wenn die Person eine starke Einschränkung beim Bewegen hat. Der Grad der Behinderung (GdB) muss 80 oder mehr sein. Die Person kann nur mit Hilfe anderer oder mit viel Anstrengung außerhalb ihres Autos gehen.
Es zählt nicht, wie weit die Person gehen kann. Es ist wichtig, dass die Person vom ersten Schritt an Hilfe braucht oder viel Anstrengung hat.
Besonders betrifft das Menschen, die wegen ihrer Gesundheit für kurze Strecken einen Rollstuhl brauchen. Zum Beispiel Menschen mit Querschnittslähmung oder Amputationen beider Beine. Auch Menschen mit schweren Herz- oder Lungenkrankheiten zählen dazu.
Es gibt auch Menschen, die nicht ständig einen Rollstuhl brauchen, aber dennoch Schwierigkeiten beim Gehen haben. Diese Personen können theoretisch das Merkzeichen aG bekommen. Es ist allerdings schwieriger, dies zu beweisen.
Rechtliche Grundlage
(3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen, die stark beeinträchtigt sind. Ihr Grad der Behinderung muss mindestens 80 sein.
Eine starke Beeinträchtigung bedeutet, dass sie wegen ihrer Einschränkung nur mit Hilfe anderer oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Autos gehen können.
Das betrifft vor allem Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, auch für kurze Strecken.
Verschiedene Gesundheitsprobleme, wie Bewegungsstörungen oder Probleme mit Herz und Lunge, können das Gehen schwer machen.
Diese Probleme sind außergewöhnlich, wenn die Ärzte feststellen, dass die Auswirkungen so schwer sind, dass sie der oben genannten Beeinträchtigung entsprechen.
Urteile
Es gibt viele Urteile, die erklären, wie das Gesetz zu verstehen ist.
Für das Merkzeichen „aG“ muss man die Umgebung betrachten, die man nach dem Verlassen eines Autos typischerweise sieht.
„aG“ setzt keinen fast vollständigen Verlust der Gehfähigkeit voraus.
Die Regeln des Straßenverkehrs schauen nicht darauf, wie weit sich jemand ohne Hilfe bewegen kann. Es geht darum, unter welchen Bedingungen das möglich ist: nur mit Hilfe oder nur mit viel Anstrengung.
Wer diese Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf Hilfe, auch wenn er längere Strecken zurücklegen muss.
Die Gefahr zu Stolpern rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur, wenn die Gefahr groß genug ist. So muss die Person aus Sicht eines verständigen Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sein.
Um das Merkzeichen „aG“ zu bekommen, reichen keine normalen Erschöpfungen aus. Diese müssen so stark sein wie die Erschöpfungen, die andere Schwerbehinderte haben. Ein Maß dafür kann der Schmerz oder Atemnot nach einer bestimmten Strecke sein. Man kann das auch daran erkennen, wie lange man Pause machen muss und wie schwer es ist, nach der Pause weiterzugehen. Kurze Pausen, nach denen man ohne Probleme weitergeht, sind in diesem Fall zumutbar.