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Mein Justizpostfach

Das Mein Justizpostfach (MJP) ist ein digitales Postfach. Damit können Menschen direkt und sicher mit Gerichten, Behörden, Anwälten und anderen öffentlichen Stellen, wie der Deutschen Rentenversicherung und Krankenkassen, kommunizieren.

Durch das MJP sind Briefe per Post oder Fax oft nicht mehr nötig. Im Vergleich zu Fax hat das MJP den Vorteil, dass man nichts ausdrucken, unterschreiben, einscannen und versenden muss. Für viele Dokumente reicht eine einfache Unterschrift. Das heißt, man schreibt seinen Namen am Ende des Dokuments, ohne eine echte Unterschrift.

Für jedes Dokument, das man schickt, bekommt man einen sicheren Versandnachweis.

Voraussetzungen

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • PIN oder Transport-PIN des Personalausweises
  • NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp oder ein NFC-Kartenlesegerät

Video zur Einrichtung: https://www.youtube.com/watch?v=0E0WfAZL6Wg

Nutzung

Ein neues Postfach kann auf der Webseite https://mjp.justiz.de/ angelegt werden.

Für die Einrichtung und Anmeldung wird der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion gebraucht.

Bei der Einrichtung wird eine Schlüsseldatei erstellt und heruntergeladen. Diese Datei ist wichtig, um Nachrichten zu entschlüsseln und zu lesen. Sie sollte sicher aufbewahrt werden.

Wer die Nutzung einmal in der Praxis sehen möchte, kann sich den entsprechenden Abschnitt im folgenden Video ansehen: https://youtu.be/L_WMRjWo0Ds?t=271

Statt des dort gezeigten NFC-Kartenlesegeräts kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp verwendet werden.

Einschränkungen

Es ist unklar, ob Behörden Anträge über das Postfach annehmen müssen. Man sollte vorher prüfen, ob die Behörde die Anträge wirklich akzeptiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Internetseite mit den Hinweisen zur elektronischen Kommunikation habe ich keine eindeutigen Informationen zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) gefunden.

Werden formgebundene beziehungsweise schriftformbedürftige Dokumente von ihrer Behörde/Organisation, die über das „Mein Justizpostfach“ an ihr „besonderes elektronisches Behördenpostfach“ (beBPo) verschickt werden, rechtswirksam entgegengenommen? Falls ja, bitte ich um Mitteilung, ob hierfür besondere Anforderungen oder Einschränkungen gelten.

Gleichzeitig möchte ich anregen, dass sie entsprechende Informationen auf ihrer Webseite ergänzen.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Schattenseiten

  1. Unklar, welche Behörden/Organisationen neben den Gerichten Dokumente auf diesem Weg akzeptieren.
  2. Zustellungen gelten auch ohne tatsächliches Lesen als erfolgt. Wer das MJP nutzt, sollte wissen, dass elektronische Zustellungen Fristen auslösen können, auch wenn man eine Nachricht nicht sofort liest. Zwar werden E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten versendet, aber man selbst muss sein Postfach regelmäßig kontrollieren. Eine nicht zugestellte oder übersehene E-Mail schützt nicht vor den Folgen einer Zustellung.
  3. Anmeldung und Entschlüsselung sind vergleichsweise kompliziert. Für die Anmeldung wird der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion gebraucht. Zusätzlich braucht man die Schlüsseldatei, um eingegangene Nachrichten lesen zu können. Das bietet zwar hohe Sicherheit, ist aber weniger einfach als klassische E-Mail-Dienste.
  4. Keine eigene App oder Desktop-Anwendung. Die Nutzung geht nur über den Webbrowser. Eine eigene App oder Desktop-Anwendung gibt es nicht.
  5. Keine Nutzung auf Smartphones.
  6. Datenschutzkritik am Adressverzeichnis. Es gibt Kritik an den Daten, die im Adressverzeichnis gespeichert sind. Mehr Informationen dazu finden sich in diesem Artikel.