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Parkausweise

Menschen mit schweren Schwierigkeiten beim Gehen können in Deutschland besondere Parkerleichterungen bekommen. Diese Parkerleichterungen gibt es in Form von verschiedenen Parkausweisen. Die Ausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen, Zeiten, und Arten von Erleichterungen. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Schwerste Mobilitätseinschränkungen
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Erweiterter Personenkreis mit Gehstreckenbegrenzung von unter 100 Meter Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis gilt in ganz Europa.

Man bekommt den blauen Parkausweis in der Regel, wenn man:

  • eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) hat
  • blind ist (Merkzeichen Bl)
  • andere schwere Einschränkungen hat (z. B. Fehlen von beiden Gliedmaßen)

Ein Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen ist nötig.

Parkerleichterungen:

  • Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol
  • weitere Erleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in bestimmten Haltverbotszonen, Parkzeit überschreiten, je nach Stadt)

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber man darf damit nicht auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahme. Dort darf man mit dem orangenen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parken.

Typische Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot
  • längere Parkzeit an Parkscheinautomaten
  • Parken in Bewohnerparkzonen (je nach Stadt unterschiedlich)
  • Nur in Berlin und Brandenburg: Parken auf Behindertenparkplätzen.

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis gibt es nur in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

  • vorübergehende Einschränkungen beim Gehen
  • zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder einer Krankheit
  • gültig für höchstens 6 Monate
  • kein Schwerbehindertenausweis nötig

Parkerleichterungen:

  • die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis
  • einschließlich Parken auf Behindertenparkplätzen
  • gilt nur in Sachsen-Anhalt

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis ist für mehr Menschen, gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:

oder

  • erhebliche vorübergehende Einschränkungen (z. B. nach Operation, Unfall, Krankheit) oder eine noch nicht anerkannte dauerhafte Einschränkung
  • und die sich maximal 100 Meter weit bewegen können

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.

Parkerleichterungen:

  • ähnlich wie beim orange Parkausweis
  • keine Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol
  • gültig nur in den genannten Bundesländern

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