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Parkausweise
Menschen mit schweren Einschränkungen in der Beweglichkeit können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Parkausweise bekommen. Diese Parkausweise haben unterschiedliche Regeln, wie lange sie gültig sind und welche Parkmöglichkeiten sie bieten. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Mobilitätseinschränkungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterter Personenkreis mit Gehstreckenbegrenzung von unter 100 Meter | Nein |
Blauer Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist der einzige Behindertenparkausweis, der in der ganzen EU anerkannt ist.
Er wird meist vergeben, wenn:
- eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) vorliegt
- Blindheit besteht (Merkzeichen Bl)
- ähnliche schwere Einschränkungen vorhanden sind (zum Beispiel angeborenes Fehlen von zwei Gliedmaßen)
Ein Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen ist notwendig.
Parkerleichterungen:
- Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- weitere Parkerleichterungen nach § 46 StVO (zum Beispiel Haltverbotszonen, Parkzeitüberschreitungen, abhängig von der Kommune)
Oranger Parkausweis
Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, jedoch nicht für Behindertenparkplätze mit dem Rollstuhl-Symbol. In Berlin und Brandenburg gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, die das Parken dort erlaubt.
Typische Voraussetzungen sind:
- Merkzeichen G mit hohen Einzel- oder Gesamt-GdB-Werten
- schwere Probleme mit den Beinen
- bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung
Parkerleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- längere Parkdauer an Parkscheinautomaten
- Parken in Bewohnerparkzonen (je nach Kommune unterschiedlich geregelt)
- Nur in Berlin und Brandenburg: Nutzung von Behindertenparkplätzen.
Weißer Parkausweis
Der weiße Parkausweis ist eine spezielle Regelung im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
- vorübergehende Einschränkungen der Beine
- zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit
- gültig für maximal 6 Monate
- kein Schwerbehindertenausweis erforderlich
Parkerleichterungen:
- gleiche Parkerleichterungen wie beim blauen Parkausweis
- einschließlich Parken auf Behindertenparkplätzen
- nur gültig in Sachsen-Anhalt
Gelber Parkausweis
Der gelbe Parkausweis gilt für einen größeren Personenkreis, ist aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.
Voraussetzungen:
- Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und
- die sich maximal 100 Meter weit bewegen können
oder
- erhebliche vorübergehende (zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder einer Krankheit) oder eine nicht anerkannt dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
- und die sich maximal 100 Meter weit bewegen können
Ein Schwerbehindertenausweis ist in einigen Fällen nicht unbedingt nötig.
Parkerleichterungen:
- ähnlich wie beim orangen Parkausweis
- keine Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol zu parken
- gilt nur in den genannten Bundesländern