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Reha Ablehnung

Während man Krankengeld bekommt, schaut die Krankenkasse mit Hilfe des Medizinischen Dienstes, ob eine medizinische Rehabilitation geholfen werden kann. Wenn ja, fordert die Krankenkasse die betroffene Person auf, einen Reha-Antrag zu stellen § 51 SGB V. Dieser Antrag wird auch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gewertet § 116 Abs. 2 SGB VI, wenn man die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Stellt man den Antrag nicht innerhalb der von der Krankenkasse angegebenen Frist (meist zehn Wochen), kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Während der Reha bezahlt meistens die Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld. Das Krankengeld wird in dieser Zeit nicht gezahlt. Nach der Reha schaut die Krankenkasse anhand des Entlassungsberichts, ob man wieder arbeiten kann oder ob weiterhin Krankengeld gezahlt werden muss.

Das Dokument Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen -- Arbeitshilfe für Sozialdienste und ambulante Beratungsstellen zur Problematik des § 51 SGB V gibt hilfreiche Informationen, auch wenn es speziell für Krebserkrankungen gedacht ist.

Gegenwehr

Meine persönliche Empfehlung für das Vorgehen:

  • Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen und Akteneinsicht beantragen
  • Eine Begründung für den Widerspruch schreiben
  • Spätestens nach zehn Wochen: Antrag bei der DRV stellen
  • Die Gründe und Atteste aus dem Widerspruch nutzen, um der DRV zu zeigen, dass eine Reha nicht möglich ist

Gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag kann man Widerspruch einlegen und danach klagen. Beide Schritte bringen in der Regel, dass man bis zur Entscheidung weiterhin Krankengeld bekommt. Es besteht jedoch das Risiko, dass man das Krankengeld zurückzahlen muss, wenn Widerspruch oder Klage nicht erfolgreich sind.

Da der Widerspruch wahrscheinlich abgelehnt wird, sollte man spätestens nach der 10-Wochen-Frist einen Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, um den Anspruch auf Krankengeld zu wahren.

Bei der Deutschen Rentenversicherung kann man mit Argumenten und ärztlichen Attesten zeigen, dass eine Reha zurzeit medizinisch nicht möglich ist. Diese Stellungnahme sollte mit dem Antrag an die DRV geschickt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen erklären, warum ich eine Rehabilitationsmaßnahme in meiner derzeitigen gesundheitlichen Situation nicht für sinnvoll halte. Ich halte eine Reha für unmöglich.

[…Hier folgen die Argumente aus dem Widerspruch…]

Argumente

Hier sind Argumente, die man nutzen kann, wenn die Krankenkasse eine Reha anordnet und man denkt, dass das nicht sinnvoll ist.

In der Argumentation mit der Krankenkasse kann man folgende Punkte erwähnen:

  • Keine Rehafähigkeit
    Die nötigen Voraussetzungen und Ziele der Reha-Richtlinien (§9 und §10) sind bei mir nicht erfüllt.
  • Keine Evidenz / Verschlechterung des Zustands durch Therapie
    Es gibt keine medizinische Beweise dafür, dass eine Reha in dieser Situation hilft. Im Gegenteil, Fachliteratur führt zu dem Schluss, dass sie schädlich sein kann. § 63 SGB I ist nicht erfüllt, daher gibt es keine Mitwirkungspflicht gemäß §65 (2).
  • Keine passende Einrichtung in der Nähe
  • Persönliche Gründe

Keine Rehabilitationsfähigkeit

Das könnte man als Grund angeben, dass keine Rehabilitationsfähigkeit nach §9 Reha-Richtlinien vorliegt:

  • Die Anfahrt ist zu anstrengend für mich.
  • Ich habe keine Kraft.
  • Ich kann im Speisesaal nicht essen.
  • Nach einer kurzen Therapieeinheit habe ich keine Energie mehr für den Rest des Tages.

Ein Arzt sollte die Reha-Unfähigkeit bestätigen.

Keine Evidenz / Verschlechterung des Zustands durch Therapie

Die Post-exertionelle Malaise (PEM), die bei ME/CFS auftritt, macht es sehr wahrscheinlich, dass eine Reha schädlich für die Gesundheit sein kann. Daher sind die Voraussetzungen für eine Heilbehandlung gemäß §63 nicht erfüllt und es gibt keine Mitwirkungspflicht gemäß §65 (2).

Die folgenden Belege zeigen, dass die Therapien in Reha-Einrichtungen nicht wissenschaftlich untersucht sind. Menschen, die an einer Reha teilnehmen, sind wie Versuchskaninchen und riskieren ihre Gesundheit.

Mögliche Belege:

Myalgische Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrome (ME/CFS)
Aktueller Kenntnisstand Stand: N21-01 1.0 Datum: 17.04.2023
IQWiG-Berichte – Nr. 1539
https://www.iqwig.de/download/n21-01_me-cfs-aktueller-kenntnisstand_abschlussbericht_v1-0.pdf

Handlungsempfehlungen:
[…]
Bei geeignetem Studien sollte untersucht werden, ob es Nutzen oder mögliche Schäden von aktivierenden Therapien gibt. Auch sollte geprüft werden, ob Schäden durch falsche Therapie entstehen können. Eine erste Studie zur Verbesserung der Versorgung mit einem auf ME/CFS angepassten Rehabilitationskonzept hat bereits begonnen.
Es ist nötig, den Nutzen und Schaden von Pacing zu vergleichen. Bis genug Studien resultieren, muss die Entscheidung für oder gegen eine Therapie individuell und mit klarer Erklärung über Vor- und Nachteile getroffen werden.

[…]
Seite 197:
Patientenberichte zeigen, dass aktivierende Therapien in einer Reha oft zu gesundheitlichen Verschlechterungen führen. (siehe Abschnitt 5.7). Es ist unklar, warum diese Berichte nicht dazu geführt haben, dass die Risiken dieser Behandlungen systematisch untersucht werden.

Interdisziplinäres, kollaboratives D-A-CH Konsensus-Statement zur Diagnostik und Behandlung von Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom
https://link.springer.com/article/10.1007/s00508-024-02372-y

Bei Patienten mit Depression oder Burn-out kann die Motivation fehlen, während diese bei ME/CFS-Betroffenen vorhanden ist. Für Menschen mit ME/CFS kann eine Überlastung durch Sport oder Rehabilitationsmaßnahmen zu einer Verschlechterung führen. Daher ist Pacing zentral im Krankheitsmanagement und nicht die Aktivierung.
[…]
Ziel von Pacing ist nicht, die Leistungsgrenzen zu steigern. Reha-Kliniken mit Aktivierungstherapien, die bei anderen chronischen Erkrankungen helfen, sind für ME/CFS nicht geeignet.

„Der Reha-Gedanke muss bei dieser Erkrankung völlig neu gedacht werden“
Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen,
Volume 188, 2024, Pages 14-25, ISSN 1865-9217
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1865921724000928

„Reha-Erfolg
Auf die Frage, um wieviel Prozent sich ihr Allgemeinzustand durch die Reha vier Wochen danach verändert hat, […] 50% berichteten von einer Verschlechterung, […] Im Durchschnitt berichteten die TN eine Veränderung ihres Zustands von -17%.“

und

„Schlussfolgerungen
Übliche Reha-Konzepte scheinen nicht geeignet zu sein, um dem Krankheitsbild eines PCS(=Post-COVID-Syndrom) gerecht zu werden. Ziele und Inhalte sollten angepasst werden, Pacing und Krankheitsbewältigung sollten im Mittelpunkt stehen. Vor einer Reha muss die Fähigkeit zur Teilnahme geprüft werden, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.“

„Das Handbuch ME/CFS – Patientenzentrierte Versorgung und interprofessionelle Handlungsempfehlungen“ von Lotte Habermann-Horstmeier, 1. Auflage, ISBN: 9783456862828

Seite 202:
In einer Studie gaben nur 4,1 % der Betroffenen an, dass sich ihr Zustand durch eine Reha verbessert hat. 41,1 % hatten eine Verschlechterung und 27,3 % blieben gleich.

S1-Leitlinie Long/ Post-COVID - Living Guideline
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/020-027:

Seite 52:

Frage: Gibt es Patient:innen mit PCS, bei denen keine Rehabilitationsfähigkeit vorliegt?

Die Schlüsselsymptome von PCS sollten vor einer Reha untersucht werden. Dazu gehört auch die PEM. Bei starken Einschränkungen wird oft keine ausreichende Belastbarkeit für eine Reha bestehen. Dies kann bei einem BellScore von ≤ 30 angenommen werden.

S2k-LL COVID-19 und (Früh-) Rehabilitation
https://register.awmf.org/assets/guidelines/080-008l_S2k_COVID-19-und-Frueh-Rehabilitation_2024-01.pdf

Seite 34:

Bei CFS/ME kann der Bell-Score genutzt werden, um die Schwere der Einschränkungen zu dokumentieren. Bei starken Einschränkungen wird oft keine ausreichende Belastbarkeit für eine Reha bestehen. Dies kann bei einem Bell-Score von ≤ 30 angenommen werden.

Evaluation of an Integrated Multidisciplinary Care Model for Myalgic Encephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome: A Prospective, Open-label, Non-randomized Controlled Intervention Study https://www.amjmed.com/article/S0002-9343(26)00668-6/fulltext

Zusammenfassung: Auch ein angepasstes fünf Wochen Programm für ME/CFS Erkrankte brachte nach zwölf Monaten keinen nachweisbaren Vorteil bei der körperlichen Funktionsfähigkeit. Viele Teilnehmer berichteten von vorübergehenden Verschlechterungen durch Anreise oder Rehabahm. Nach der Reha hatten 45 % einen schlechteren Bell-Score, während nur 14 % sich verbesserten. Wegen des Studiendesigns ist unklar, ob die Verschlechterung wirklich der Reha zuzuschreiben ist.

Die Autoren stellen den Nutzen von stationärer Rehabilitation bei ME/CFS infrage. Besonders Betroffene mit einem Bell-Score von 30 oder weniger sollten nicht zur Reha verpflichtet werden, auch nicht für Erwerbsminderungsrente.

Postinfektiöse Erkrankungen: Versorgung, Dateninfrastruktur, Forschung und Prävention (Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften) https://www.leopoldina.org/fileadmin/user_upload/Dokumente/2026_Leopoldina-Stellungnahme_Postinfektiöse_Erkrankungen.pdf

Seite 21:

Der Umgang mit PEM sollte besser bekannt sein. Bei Patienten, die unter PEM leiden, können aufwändige Therapien die Gesundheit verschlechtern. Betroffene müssen oft alleine für ihre Rechte kämpfen und sich gegen nicht angepasste Reha-Maßnahmen wehren. Es gibt nur wenige Kliniken, die spezielle Behandlungen für PEM anbieten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • § 63 SGB I Heilbehandlung
    Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt, soll auf Verlangen einer Heilbehandlung zustimmen, wenn diese eine Besserung oder Verhinderung einer Verschlechterung erwartet.
  • § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung
    (1) Die Mitwirkungspflichten bestehen nicht, wenn
    1. […]
    2. ein wichtiger Grund vorliegt oder
    3. […]

    (2) Behandlungen, bei denen ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, können abgelehnt werden.
  • § 9 Rehabilitationsfähigkeit, Reha-Richtlinien
    Man ist rehabilitationsfähig, wenn man die nötige körperliche und psychische Belastbarkeit hat, um eine medizinische Rehabilitation durchzuführen.
  • § 10 Rehabilitationsprognose, Reha-Richtlinien
    Die Prognose gibt eine medizinisch begründete Einschätzung, wie wahrscheinlich eine Reha erfolgreich sein kann. Sie basiert auf dem bisherigen Verlauf der Krankheit und persönlichen Faktoren.

Weitere Informationen

LSG Bayern, 19.05.2025 - L 20 KR 186/23

Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse nur mit Gutachten

Bundessozialgericht B 1 KR 32/13 R, 16.12.2014

Der Widerspruch gegen die Aufforderung zur Stellung eines Rehabilitationsantrags hemmt nicht die Frist. Wenn die Aufforderung später bestätigt wird, entfällt der Krankengeldanspruch.

SovD: Zu krank für die Reha: Was sage ich der Krankenkasse?