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Stromkostenerstattung

Die Stromkostenerstattung für Hilfsmittel beschreibt, dass gesetzliche Krankenkassen die Stromkosten für Hilfsmittel bezahlen müssen.

Einige Beispiele für Hilfsmittel sind:

  • Beatmungsgeräte
  • Elektrische Rollstühle
    * Pflegebetten
  • Inhalationsgeräte
  • CPAP-Geräte für die Schlafapnoetherapie

Nach einem Urteil vom Bundessozialgericht am 06.02.1997 - 3 RK 12/96 müssen gesetzliche Krankenkassen sicherstellen, dass die verschriebenen Hilfsmittel richtig benutzt werden können. Dazu gehören auch die Stromkosten.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der Stromkosten stellen:

Einige Krankenkassen bezahlen die Stromkosten als Pauschale. Andere machen eine genaue Berechnung der Kosten.

Wenn die Pauschale genutzt wird, sollte man prüfen, ob diese die tatsächlichen Kosten abdeckt. Wenn nicht, kann man einen Antrag auf eine genaue Berechnung stellen. Dazu sollte man Informationen über den Stromverbrauch, die Nutzungsdauer und die Stromkosten einreichen.