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25.10.2025 Off-Label-Liste
Long COVID Off-Label-Empfehlungen und der Stand bei LDN
Die Expertengruppe für Long COVID hat für die Medikamente Agomelatin, Ivabradin, Vortioxetin und Metformin ihre Bewertungen fertiggestellt. Diese Einschätzungen wurden an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschickt. Der G-BA entscheidet jetzt, ob diese Medikamente in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden. Wenn das passiert, können Ärzte diese Medikamente für Long COVID auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verschreiben. Sie haben dann kein Haftungsrisiko.
Die Medikamente sollen, wenn sie genehmigt werden, für verschiedene Zwecke genutzt werden:
- Agomelatin
Bei Müdigkeit (Fatique) bei MECFS und Long/Post-Covid - Ivabradin
Bei POTS und Covid, wenn Betablocker nicht wirken - Vortioxetin
Bei Gedächtnisproblemen und/oder Depressionen bei Long/Post-Covid - Metformin
Zum Schutz bei einer akuten Covid-Infektion, wenn Übergewicht besteht
Für die Aufnahme in den Anhang braucht man positive Studienergebnisse, die zeigen, dass die Medikamente helfen. Das gibt es bei vielen anderen Medikamenten noch nicht. Die Daten sind oft nicht klar oder schwach. Das hemmt die Expertengruppe bei der Empfehlung.
Und was ist mit LDN?
Viele wollen wissen, warum Low Dose Naltrexon (LDN) nicht auf der Liste steht. Ich habe Dr. Bernhard Wörmann, ein Mitglied der Expertengruppe, gefragt. Er hat gesagt:
„Die Studie in Kanada [in Vancouver] läuft langsamer, als wir dachten. Darum haben wir Naltrexon vorerst ausgeschlossen. Sobald wir positive Ergebnisse haben, fügen wir es zur Liste hinzu. Wenn die Studie negativ ist, gibt es keine Chance.“
Kurz gesagt: Die Daten sind aktuell nicht ausreichend, um Naltrexon offiziell zu empfehlen. Die Studie in Kanada ist dafür sehr wichtig.
Stand der Studie in Kanada
Es gibt ein Update zur Studie. Dies steht unter anderem auf der Seite der ME Association.
Die Durchführung der Studie soll bis Mitte Februar 2026 abgeschlossen sein. Dann werden die Ergebnisse ausgewertet und veröffentlicht. Erst wenn die Studie fertig ist, kann man in Deutschland einen neuen Antrag stellen.
Meine Meinung: Wahrscheinlich wird sich in Deutschland bis Ende 2026 nichts ändern.
Offene Fragen zur Umsetzung
Selbst wenn die Studie positiv ausfällt und Naltrexon aufgenommen werden soll, gibt es ein praktisches Problem: In der Anlage VI stehen zurzeit nur Fertigarzneimittel. LDN wäre jedoch eine Rezeptur, weil es kein fertiges Medikament in den niedrigen Dosierungen für Long COVID gibt.
Das kann rechtlich kompliziert werden, da der Weg über § 35c Abs. 1 SGB V normalerweise nur für Fertigarzneimittel gedacht ist. Über den Unterschied zwischen Offlabel-Medikamenten und „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden„ (NUB) habe ich hier geschrieben.