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de-leicht:aktuelles:kontroversen:telefoniere_nicht_mit_der_krankenkasse

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Telefoniert nicht mit der Krankenkasse

Eine erste Empfehlung an Betroffene ist, der Krankenkasse zu sagen, dass sie nicht anrufen soll.

Bei Themen wie Krankengeld, Hilfsmitteln oder anderen Anträgen ist es besser, alles schriftlich zu machen. Telefonate können schnell dazu führen, dass man sich unter Druck fühlt. Man trifft dann Entscheidungen, die man später nicht mehr ändern kann.

Es ist wichtig zu wissen: Für die Krankenkasse sind meist nur die Kosten wichtig. Die Gesundheit der Versicherten spielt oft keine Rolle.

Die Krankenkasse darf Versicherte nicht ohne vorherige Zustimmung zu medizinischen Fragen anrufen. Versicherte können sagen, dass sie nicht angerufen werden wollen. Ignoriert auch schriftliche Aufforderungen, die ein Telefonat erlauben, und stimmt keinem Case- oder Fallmanagement zu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit untersage ich Ihnen ausdrücklich, mich telefonisch zu kontaktieren. Bitte nutzen Sie für die weitere Kommunikation ausschließlich den schriftlichen Weg per Post.

Ich bitte um Bestätigung, dass meine Bitte in Ihrem System entsprechend vermerkt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

[Name] [Adresse] [Versichertennummer]

Risiko von Drucksituationen

Versicherte berichten, dass sie oft von ihrer Krankenkasse telefonisch zu Auskünften gedrängt werden. Besonders bei Krankengeld oder längerer Arbeitsunfähigkeit werden Anrufe genutzt, um Einfluss auf das Verhalten der Versicherten zu haben. Solche Gespräche können schnell stressig werden, und man fühlt sich gezwungen, zustimmen zu müssen, auch wenn man das vielleicht nicht möchte.

Gefahr vorschneller oder unvorsichtiger Aussagen

Am Telefon kann leicht etwas gesagt werden, das später gegen einen verwendet wird:

  • Einschätzungen zum eigenen Gesundheitszustand
  • spontane Aussagen zur Arbeitsfähigkeit
  • schnelle Rücknahmen von Anträgen

Zusagen zu Maßnahmen, die man nicht überblickt

Es gibt Berichte, dass Kontrollanrufe genutzt werden, um Aussagen zu sammeln, die die Ansprüche auf Leistungen in Frage stellen könnten. Daher sollte man niemals ohne Überprüfung Auskünfte über die eigene Krankheit geben oder am Telefon Anträge ändern.

Keine belastbare Dokumentation

Telefonische Gespräche werden nicht protokolliert. Wenn später unterschiedliche Aussagen gemacht werden, ist es schwer zu beweisen, was gesagt wurde. Telefonische Zusagen zu einem Verwaltungsakt nach §34 SGB X sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegen.

Gerade bei Streitigkeiten über Leistungen oder Widersprüchen ist Dokumentation wichtig. Schriftliche Kommunikation schützt davor, dass wichtige Informationen später anders dargestellt werden. ```

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