Webseiten-Werkzeuge


law:sgb_5:286

§ 286 Datenübersicht

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln in Dienstanweisungen das Nähere insbesondere über

1. die zulässigen Verfahren der Verarbeitung der Daten,

2. Art, Form, Inhalt und Kontrolle der einzugebenden und der auszugebenden Daten,

3. die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei der Datenverarbeitung,

4. die weiteren zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffenden Maßnahmen.

law/sgb_5/286.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International
Die Inhalte dieses Wiki dienen ausschließlich Informationszwecken und werden in Rahmen der Selbsthilfe auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt. Sie sind kein Ersatz für professionelle medizinische Beratung, Diagnose, Behandlung oder eine rechtliche Beratung. Suchen Sie im Zweifelsfall immer professionellen Rat.
Bei den durch ein Stern (*) markierten Links handelt es sich um sogenannte Affiliate Links. Durch den Kauf eines Produktes über einen Affiliate Link erhälte ich eine Art Umsatzbeteiligung gutgeschrieben. Für euch bleibt der Preis der gleiche. Die Einnahmen helfen die Hostgebühren für diese Webseite ein wenig zu reduzieren.
CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International Donate