Error: Page law:sgb_6:60 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:60 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
§ 60 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
(1)1 Anrechnungszeiten und eine Zurechnungszeit werden der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet, wenn vor dieser Zeit der letzte Pflichtbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist.
(2)1 Anrechnungszeiten wegen einer schulischen Ausbildung werden der knappschaftlichen Rentenversicherung auch dann zugeordnet, wenn während oder nach dieser Zeit die Versicherung beginnt und der erste Pflichtbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist.