Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!
Error: Page law:sgb_6:7 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:7 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:7 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.

§ 7 Freiwillige Versicherung

(1)1 Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. 2Lebensjahres an freiwillig versichern. 3Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

(2)1 Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.